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Messmer Werner · Nationalrat · 2006-06-20

Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-20

Wortprotokoll

Die CO2-Abgabe beruht auf dem Gedanken, dass der Preis das Verhalten des Konsumenten lenkt. Für die Botschaft vom März 1997 nahm der Bundesrat als Basis einen Heizölpreis von 25 Franken pro 100 Liter, was bei einer CO2-Abgabe von 9 Franken pro 100 Liter doch zu einem erheblichen Aufschlag von rund 30 Prozent geführt hätte. Heute bewegen sich aber die Heizölpreise bei 80 Franken pro 100 Liter. Wir haben also inzwischen einen Aufschlag von nicht nur 30 Prozent, sondern von 320 Prozent. So bestätigt denn auch die Verwaltung, dass wir heute das CO2-Ziel gemäss Kyoto-Protokoll auch ohne zusätzliche Lenkungsabgabe erreichen werden. Darum braucht es die Abgabe im aktuellen preislichen Umfeld eben nicht. Sie hätte heute keine zusätzliche Lenkungswirkung, wie dies geplant ist, sondern hätte bloss noch den Charakter einer zusätzlichen Fiskalbelastung; man könnte eigentlich auch von einer reinen Ideologiesteuer sprechen. Wir sind aber bereit, für den Fall, dass der Ölpreis gegen alle Erwartungen massiv sinken würde, die Einführung einer CO2-Abgabe vorzusehen.

Zu diesem Zweck schlage ich im Antrag der Minderheit III eine allfällige gestaffelte Einführung vor. Als Bezugsgrösse wähle ich - zusammen mit meiner Fraktion und auf Empfehlung verschiedener Fachstellen - den Index für Heizöl aus dem Warenkorb des Landesindex für Konsumentenpreise. Der Mechanismus gemäss diesem Minderheitsantrag ist der gleiche wie bei der Kommissionsmehrheit. Der entscheidende Unterschied liegt aber bei der Referenzgrösse. Warum wähle ich als Referenzwert nun nicht den sogenannten Abbaupfad, sondern den Ölpreis? Grundsätzlich, das stimmt, setzt die Mehrheit mit ihrer Lösung eigentlich am richtigen Ort an. Entscheidend ist ja die Entwicklung des CO2-Ausstosses, das ist einleuchtend. Nur - jetzt kommt das Perfide und Vergängliche an dieser Lösung - kann der Ausstoss gar nicht gemessen werden. Die Messmethode basiert darum auf einem hochkomplexen System, das sich an der Menge des verkauften Heizöls orientiert. Somit hat die Bestimmung, die auf dem Abbaupfad basiert, keinen direkten Bezug mehr zum CO2-Gesetz. Dafür ist das hochkomplexe Berechnungssystem intransparent, nicht nachvollziehbar, nicht kontrollierbar und höchst kompliziert. Wer dieses System unterstützt, setzt sich der hohen Gefahr der Manipulation aus. Im Gegensatz dazu ist die von mir gewählte Methode über den Index für Heizöl im Warenkorb des Landesindex für Konsumentenpreise bestens eingeführt und hat sich bewährt. Sie ist bekannt, und der Index wird heute schon jeden Monat automatisch erstellt.

Noch ein letzter Punkt: Meine Lösung über den Index für Heizöl nimmt zusätzlich Rücksicht auf die aktuelle Entwicklung. Sie nimmt Rücksicht auf die Verdreifachung des Ölpreises seit dem Erscheinen der Botschaft des Bundesrates. Sie berücksichtigt die Bestätigung - ich wiederhole mich - des Bafu, dass wir bei diesem Preisniveau das Ziel auch ohne Massnahmen erreichen, und sie berücksichtigt vor allem die bereits langsam eintretende Wirkung des hohen Ölpreises.

Im Gegensatz dazu bedeutet der Antrag der Mehrheit die definitive Einführung, weil die Reaktionszeit eben länger dauert als die Zeit bis zu den Daten der Einführung. Hier, Herr Bäumle, ist der grosse Unterschied, die grosse Differenz. Indem Sie meine Lösung schlecht machen, wird Ihre Lösung nicht besser, sie bleibt schlecht. Daran ändert auch Ihre Aussage nichts. Das Mehrheitsmodell, Herr Bäumle, täuscht eine sogenannt logische Berechnungsmethode vor. Aber es täuscht sie nur vor, es entspricht nicht der uns suggerierten Vorstellung und führt zu einer Abgabe, die anerkanntermassen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr benötigt wird.

Ich meine, Sie fahren nicht schlecht, sondern eher gut, wenn Sie dem Antrag meiner Minderheit, der Minderheit III, Ihre Zustimmung geben. Ich empfehle, dies mit grosser Mehrheit zu tun.