Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-06-08
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-08
Wortprotokoll
Nachdem mein Vorredner nun zum gesamten Artikel 2 Stellung genommen hat, möchte ich den Antrag der Minderheit auch gerne kurz begründen.
Wie Kollege Frick ausgeführt hat, ist es so, dass tatsächlich der Nationalrat und nun auch Herr Schweiger mit seinem Einzelantrag diese Investmentgesellschaften dem KAG überhaupt nicht unterstellen möchten. Der Bundesrat hingegen - und das entspricht meinem Minderheitsantrag - möchte die Sicaf, diese Investmentgesellschaften, auch dem KAG unterstellen, und die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen nun eine differenzierte Lösung vor.
Zuerst einmal ist es ganz klar, dass auch wir der Meinung sind, dass diese Sicaf dem KAG unterstellt werden sollen. Ich möchte Ihnen nun gerne begründen, weshalb aus unserer Sicht der Antrag der WAK-Mehrheit - dieser Versuch, differenziert zu sein - trotzdem nicht überzeugend ist. Die WAK-Mehrheit möchte Investmentgesellschaften, eben in Form von Aktiengesellschaften, nicht dem Gesetz unterstellen, sofern diese an einer Schweizer Börse kotiert sind. Es ist aber wichtig, jetzt festzustellen, dass zwischen einer Kotierung an der Börse mit ihrer Aufsicht und einer prudenziellen Aufsicht, wie sie dieses Gesetz vorsieht, ganz entscheidende Unterschiede bestehen. Die Börse, das wurde bereits gesagt, bietet zwar Transparenz, aber die Börse kann nicht intervenieren. Die Börse kann zum Beispiel bei einem Reglement, das bei den Kommissionen Abzockerei betreibt, nicht intervenieren. Und sie kann das Asset Management, das seine Aufgaben nicht gut erfüllt, nicht zur Ordnung rufen. Das ist eben nur mit einer prudenziellen Aufsicht möglich.
Die Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, deckt sich übrigens auch mit den internationalen Gepflogenheiten. Man kann hier also nicht sagen, diese Geschäfte würden wieder ins Ausland abwandern, denn auch in Luxemburg, Liechtenstein, Deutschland und Frankreich unterstehen die Sicaf einer Fondsaufsicht. Schliesslich hat sich auch die Expertenkommission Forstmoser, die ja dieses Geschäft wesentlich vorbereitet hat, einhellig für diese Unterstellung ausgesprochen.
Ich möchte aber noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Es geht schliesslich bei dieser Massnahme nicht nur um den Anlegerschutz, auch wenn dieser hier sicher im Zentrum steht. Es geht hier auch um den guten Ruf des Schweizer Finanzplatzes. Die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung und für die Einhaltung der minimalen Treue- und Sorgfaltspflichten durch eine Aufsicht ist heute kein Luxus, sondern das ist eine wichtige Standortfrage. Corporate Governance, darüber ist man sich doch mittlerweile einig, ist nicht erst dann wichtig, wenn der Skandal schon da ist, sondern diese Regeln braucht man, um Skandale zu verhindern.
Ich bitte Sie deshalb, im Sinne eines Labels für den Schweizer Finanzplatz - und auch der Bundesrat hat gesagt, dass unser Finanzplatz genau solche Auszeichnungen, solche Labels, braucht -, der bundesrätlichen Lösung zu folgen, das heisst, den Einzelantrag Schweiger abzulehnen und bei Absatz 2 Buchstabe h und Absatz 2bis der Minderheit zu folgen.