Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-06-08
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08
Wortprotokoll
Vorerst eine kurze Vorbemerkung an die Adresse meines doch recht skeptischen Zürcher Kollegen Hans Hofmann. Auch aus meiner Sicht, Herr Kollege Hofmann, hat unsere Kommission gute Arbeit geleistet. Einerseits hat sie nämlich die traditionellen Freiheiten der Schützen und Waffensammler so weit als möglich gewahrt und ist auch einem grossen Teil ihrer Änderungswünsche entgegengekommen. Andererseits ist es der Kommission doch auch weitgehend gelungen, ohne massive Aufblähung der Bürokratie den Sicherheitsinteressen des Volkes umfassend Rechnung zu tragen.
Bei Artikel 17 besteht nun aber nach Ansicht der Minderheit eindeutig Verbesserungsbedarf. Absatz 7 enthält eine bürokratisch unverhältnismässige Pflicht, ohne dass dadurch der Sicherheit auch nur der geringste Vorteil erwächst. Deshalb ist er zu streichen. Worum geht es? Es geht um die Übertragung von Waffen, Waffenzubehör und Munition zwischen Personen, die eine Waffenhandelsbewilligung besitzen. Diese Personen - vorwiegend Waffenhändler - sind zunächst einmal gehalten, genau Buch zu führen über sämtliche Waffen- und Munitionslieferungen. Die Behörde kann jederzeit ohne Voranmeldung Einblick in diese ihre Buchhaltung nehmen. Sie kann die zum Waffenhandel berechtigten Personen also jederzeit kontrollieren und allfällige Missbräuche ahnden, wenn solche festgestellt werden. So gut, so recht. Aber das genügt dem Bundesrat und der knappen Kommissionsmehrheit offensichtlich nicht. Sie wollen zusätzlich noch eine aktive Meldepflicht, so niedergeschrieben in Artikel 17 Absatz 7.
Die Konsequenz davon ist ein massiver zusätzlicher administrativer Aufwand, sowohl für die Kantone als auch für die betroffenen Patentinhaber. Die Minderheit möchte auf diese aufwendige Doppelspurigkeit verzichten. Darf ich Ihnen das kurz an einem konkreten Beispiel näher erläutern?
Eine bekannte Waffenhandelsfirma mit Sitz in Winterthur hat im Jahr 2005 genau 5124 Rechnungen ausgestellt, die meistens mehrere Positionen an Waffen und Munition enthalten. Somit bekäme der Kanton Zürich künftig allein von dieser Firma etwa 5000 Meldungen. Der Kanton müsste sie kontrollieren, ablegen und an alle kantonalen Behörden der Empfänger - also der Gegenpartei, des Käufers der Waffe oder der Munition - eine Kopie zustellen. Diese Kantone würden wiederum die betreffenden Daten sichern und ablegen.
In der Schweiz gibt es nun mehrere Hundert Patentinhaber, die ein entsprechendes Geschäft führen. Man stelle sich nun den administrativen Aufwand bei einer solchen Praxis vor und den damit vermeintlich erzielten Gewinn an Sicherheit. Wenn nämlich ein Waffenhändler den Verkauf einer Waffe oder von Munition verheimlichen will - ich möchte das niemandem unterstellen, sondern lediglich hypothetisch einmal annehmen -, was macht er dann? Er trägt die Übertragung erstens nicht in seine Buchhaltung ein, und er meldet sie zweitens dann auch nicht der zuständigen Behörde. Entsprechend bringt dieser Absatz 7 nichts, aber auch gar nichts an zusätzlicher Sicherheit. Er strapaziert lediglich die Verwaltungsökonomie in einer Art und Weise, die wir als Gesetzgeber nicht hinnehmen sollten.
Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie wegweisend hier diesem Streichungsantrag zu!