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Hollenstein Pia · Nationalrat · 1999-12-21

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

Immer wieder werden unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in unserem Land telefonisch überwacht. Es werden nicht nur mutmassliche Straftäter abgehört, sondern auch Arztgespräche, wie eine Sonntagszeitung am letzten Wochenende zutage brachte. "Überwachung total" lautete der Untertitel über den Lauschangriff. Diese Schlagzeile kommt nicht von ungefähr. So kritisiert auch der St. Galler Rechtsanwalt Niklaus Oberholzer die Praxis der Telefonüberwachung: "Den Behörden fehlt es an der notwendigen Sensibilität. Sie sammeln Informationen auf Vorrat, statt die Aussagen zu vernichten, die für das Verfahren nicht relevant sind." Soweit der Experte Oberholzer.

Dass den Behörden die nötige Sensibilität fehlt, bestätigte der bundesrätliche Vorentwurf; er hätte die Privatsphäre nur ungenügend geschützt. Die Fassung des Bundesrates hätte den Überwachungsstaat weitgehend zugelassen. Dies veranlasste die Kommission für Rechtsfragen, die Sache selber in die Hand zu nehmen und eine Subkommission einzusetzen.

Heute liegt nun eine völlig überarbeitete Vorlage vor Ihnen. Die Subkommission hat - zur grössten Zufriedenheit der Kommission - fundierte Arbeit geleistet und, wo nötig, restriktivere Vorschläge eingebracht. Die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und die verdeckte Ermittlung sollen auf die Bekämpfung schwerer Straftaten beschränkt werden. Auch der Deliktkatalog ist gestrafft worden. Die Voraussetzungen für die Überwachung sind viel restriktiver gefasst als im Entwurf des Bundesrates. Gegen Personen, die als Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger das Zeugnis verweigern können, ist die Überwachung grundsätzlich verboten. Auf weitere Verbesserungen haben die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher hingewiesen. Ich wiederhole sie nicht.

Für die grüne Fraktion ist Handlungsbedarf unbestritten. Wir sind froh, dass die nötigen Gesetzesbestimmungen endlich vorliegen. Ob in einigen Jahren eine noch restriktivere Regelung nötig sein wird, wird die Praxis zeigen. Jedenfalls unterstützen wir alle Forderungen, die einen besseren Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner gewährleisten.

Die Subkommission hat eine anerkennenswerte, gute Arbeit geleistet, die als Vorarbeit für die Kommission vom Bundesrat zu erwarten gewesen wäre. Sie verdient dafür grossen Dank.

Die grüne Fraktion ist für Eintreten und wird den Kommissionsanträgen zustimmen.