Fetz Anita · Ständerat · 2006-06-08
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-08
Wortprotokoll
Man kann die beiden Anträge getrennt voneinander behandeln; ich habe sie einfach aus praktischen Gründen auf das gleiche Papier geschrieben.
Hier geht es ja darum, wer keinen Waffenerwerbsschein erhalten soll. Ich meine, man sollte die Altersgrenze, ab der man eine Waffe erhalten kann, erhöhen. Die Vorlage geht vom 18. Altersjahr aus. Ich meine, es ist vernünftig, das 21. Altersjahr zu wählen. Man muss also über 20 Jahre alt sein, bevor man sich bewaffnen kann. Ich habe extra beigefügt: "Der Bundesrat regelt die Ausnahmen." Das heisst, dort, wo es um die Sportschützen, dort, wo es um die Jungschützen geht, kann man auch Ausnahmen machen. Aber ich bin dafür, dass man nicht die Ausnahme zur Regel macht, sondern umgekehrt. Mir scheint, dass Jugendliche - ich sage es jetzt einmal offen: insbesondere auch männliche Jugendliche - im 18. Lebensjahr noch nicht in jedem Fall über die entsprechende Reife und Zurückhaltung verfügen, um relativ einfach mit Waffen umgehen zu können. Etwas anderes ist es - wie gesagt, Ausnahmen sollen vorgesehen werden -, wenn sie sozusagen unter Kontrolle von entsprechenden Vereinen sind, die sich dann aber auch entsprechend darum kümmern und die Verantwortlichkeit ein bisschen organisieren müssen.