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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-09

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-09

Wortprotokoll

Zur Frage von Herrn David: Dieses Gesetz richtet sich an die Vollzugsbehörden. Wer dort eingesetzt wird, richtet sich nicht nach diesem Gesetz, sondern hier sind nur die Massnahmen bestimmt. Das ist eine spezialgesetzliche Regelung. Sie haben das Zollgesetz erwähnt. Für die Bundeskriminalpolizei ist die Grundlage in der Bundesstrafprozessordnung enthalten. Dann gibt es Regelungen im Militärgesetz. Aber Militär darf heute nur für die Ausübung polizeilicher Hilfsfunktionen eingesetzt werden. Eine abschliessende Kompetenzregelung kommt hier also gar nicht infrage.

Die Kantone haben natürlich Erlasse darüber, wer diese polizeilichen Aufgaben wahrnimmt. Für die Rückführung werden ausschliesslich Polizisten kantonaler Polizeiorgane eingesetzt, welche für diese Aufgabe eine Spezialausbildung bekommen haben. Das war im Rahmen ganz schwieriger Fälle aktuell, bei denen wir Leute in andere Länder zurückführen mussten. Im Vordergrund steht die Kantonspolizei Zürich, weil dort die meisten Rückführungen gemacht werden. Das sind speziell ausgebildete Leute, die sich für diesen Dienst freiwillig gemeldet haben. Bei der Frage, ob es Kantone gibt, in denen auch andere Leute gemäss der spezialgesetzlichen Regelung solche Vollzugsaufgaben übernehmen, bin ich leider überfragt. Das ist auch nicht als Gegenstand dieses Gesetzes vorgesehen. Aber ich werde das noch abklären.

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