Lauri Hans · Ständerat · 2006-06-12
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-12
Wortprotokoll
Ihre Finanzkommission hat sich bei der Prüfung der Rechnung auch intensiv mit verschiedenen Personalfragen auseinander gesetzt. Dazu erst einmal ein paar Fakten: Die Personalausgaben liegen um 173 Millionen Franken unter dem Voranschlag und um 89 Millionen Franken unter der Rechnung 2004. Als Folge der bisherigen Sanierungsprogramme und als Vorleistung für noch bevorstehende Massnahmen wurden 2,5 Prozent bzw. 865 Stellen abgebaut, eine Bewegung, die noch vor wenigen Jahren, zum Beispiel zu Beginn des laufenden Jahrzehnts, kaum vorstellbar oder völlig unvorstellbar gewesen wäre. Diese Bewegung hat allerdings auch ihren Preis nebst den personalpolitischen Aspekten, nämlich einen Preis in der Form von Leistungen nach Sozialplan, die sich im letzten Jahr auf 67 Millionen Franken beliefen.
Eine steigende Arbeitsunzufriedenheit ist nach den Auskünften des Personalamtes Tatsache. Der laufende Veränderungsprozess werde von den verschiedenen Alterskategorien allerdings deutlich unterschiedlich zur Kenntnis genommen und verarbeitet. Am meisten Probleme hätten die älteren Mitarbeitenden, die noch die unbedingte Arbeitssicherheit und Kontinuität in der Aufgabenerfüllung gekannt hätten, während bei den jüngeren Angestellten eine Art Gewöhnungsprozess eingesetzt habe oder mindestens einzusetzen beginne. Teilweise inkriminierende Äusserungen aus Politik und Öffentlichkeit, die Tatsache, dass jeder personalpolitische Schritt in dieser Öffentlichkeit verhandelt werden müsse oder verhandelt werde, die sich folgenden Sanierungsetappen mit teilweise schwer zu erfassenden Perspektiven, zum Teil widersprüchliche Signale aus dem Parlament mit Sanierungsforderungen einerseits und weiter steigenden Ansprüchen an den Staat, auch im Verwaltungsbereich, andererseits und anderes hätten offenbar Schaden angerichtet. Davon müssen wir heute ausgehen.
Wer jemals mit tiefgreifenden Veränderungsprozessen zu tun hatte, weiss allerdings, dass derartige Prozesse trotz grosser Sorgfalt fast immer mit Vollzugsproblemen und auch mit einer gewissen Frustration behaftet sind. Es kommt dazu, dass das Lohnsystem des Bundes mit seinen im Vergleich zur Privatwirtschaft nur geringen Möglichkeiten, Spitzenleistungen hervorzuheben und zu honorieren, den Bedürfnissen offenbar nur noch teilweise gerecht wird. Allein mit Appellen an die intrinsische Motivation könne man heutige Topkader beim Bund nicht mehr bei der Stange halten, wurde uns gesagt - eine Feststellung, die mir persönlich einleuchtet.
Offenbar müssen die Möglichkeiten zur inneren Differenzierung im Lohnsystem gesteigert werden: also faire Einstiegslöhne in allen Berufskategorien und mehr Möglichkeiten zur Honorierung von Spitzenleistungen. Wer sowohl die Situation beim Bund im Personalrecht kennt als auch in einem vernünftigen privatwirtschaftlichen Umfeld tätig ist, der weiss, dass sich diese Welten in dieser Beziehung doch etwas auseinander leben. Ich sage ganz bewusst "in einem vernünftigen Umfeld" in der Privatwirtschaft; dabei sind Exzesse selbstverständlich in keiner Art und Weise mitgemeint.
Die Finanzkommission ist sich bewusst, dass Personalführung und Personalpolitik, obschon bereits bisher stets wichtig, unter den gegebenen Rahmenbedingungen nochmals an Stellenwert gewonnen haben. Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, um der offenbar wachsenden Frustration Einhalt zu gebieten. Ich sage bewusst "offenbar", denn es ist für eine Parlamentskommission sehr anspruchsvoll, hier wirklich eine taugliche Lagebeurteilung zu machen. Dieses Suchen nach und Finden von Mitteln und Wegen ist nicht zuletzt auch deshalb von Bedeutung, weil weiterhin anstehende und unverzichtbare Reformen sonst kaum erfolgreich vollzogen werden können. Wir sind auf das Personal angewiesen. Die für den Bund hohe Fluktuationsrate bei den jüngeren Mitarbeitenden und die abnehmende Attraktivitätsquote für eine Beschäftigung im Staatsdienst bei Studienabsolventen müssen zu denken geben. Dieser Gedanke der Finanzkommission richtet sich unseres Erachtens an alle mit Personalpolitik befassten Stellen, also nicht nur an den Bundesrat oder an die Verwaltung selbst, sondern selbstverständlich auch an uns als Gesetzgeber und als Auftraggeber gegenüber dieser Verwaltung.
Abschliessend noch das: Die Finanzkommission hat mich beauftragt, hier, bei dieser Gelegenheit der Behandlung der Rechnung 2005, dem Bundespersonal für seinen Einsatz und die viele gute Arbeit unsere Wertschätzung auszudrücken.
Das Parlament hat, wie wir alle wissen, zusammen mit der Staatsrechnung auch die Rechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, einer dezentralen Verwaltungseinheit des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit, zu genehmigen. Der Bundesbeschluss befindet sich auf Seite 120 der Rechnungsbotschaft. Ich kann feststellen, dass die Rechnungslegung der Alkoholverwaltung in den üblichen geordneten Bahnen abläuft.
Zu vermerken ist vielleicht, dass die Einnahmen rund 20 Millionen Franken unter dem Budget liegen. Der Voranschlag ging davon aus, dass die Steuern auf Alcopops rund 20 Millionen Franken mehr abwerfen würden. Diese einer Sondersteuer unterliegenden Getränke sind nun praktisch vollständig vom Markt verschwunden, und die neuen Süssgetränke hatten einen geringen Markterfolg. Aus der Sicht des Haushaltes - und damit aus einer begrenzten Sicht - mag dies vielleicht bedauerlich sein. Es überwiegt jedoch bei vielen die Freude darüber, dass es offenbar gelungen ist, diese vor allem für die Jugend verführerischen Getränke zu eliminieren. Vom Reinertrag der Alkoholverwaltung von rund 245 Millionen Franken gehen knapp 221 Millionen Franken an die AHV und gut 24 Millionen Franken an die Kantone zur Suchtbekämpfung.
Damit ich später, bei der Beschlussfassung über den Bundesbeschluss, das Wort nicht mehr ergreifen muss, noch Folgendes: Der Bundesrat beantragt uns, den Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels durch die Kantone zu genehmigen. Diese Formulierung fusst auf einem Missverständnis bzw. auf einer früheren Rechtslage. In Wirklichkeit ist der Bericht von uns bloss zur Kenntnis zu nehmen, wie dies der Nationalrat richtigerweise schon getan hat.
Deshalb beantragt Ihnen die Finanzkommission, in diesem Punkt dann gemäss dem Nationalrat zu beschliessen.
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