Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-06-22
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie dringend, dem Minderheitsantrag Jutzet zuzustimmen. Es ist stossend, wenn hier die Zinspflicht abgeschafft wird. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Betrag - sei es eine Entschädigung, sei es eine Genugtuung - ausbezahlt wird. Herr Jutzet hat auf die Rechtsprechung hingewiesen, auf den klaren Rechtsgrundsatz, dass jemand selbstredend so zu stellen sei, wie wenn er den Betrag am Tag der Tat erhalten würde.
Es wird ja folgendermassen argumentiert, wenn ich das richtig verstanden habe: Die Zinspflicht, die im Haftpflichtrecht ja unbestritten ist, sei hier nicht zu befolgen, weil es sich nur um eine subsidiäre Leistung handle. Das ist der Kern der Argumentation. In vielen Fällen ist es zwar eine subsidiäre Leistung, aber es ist eine Leistung, die für den Betroffenen die einzige bleiben kann, weil keine Drittinstitution da ist, vielmals kein Täter da ist, der für den effektiven Schaden, für die effektive "Entschädigung" oder "Genugtuung" aufkommt. Deswegen ist es nicht korrekt, wenn nun mit dieser Argumentation die Zinspflicht abgeschafft wird.
Ich glaube, wie Herr Jutzet gesagt hat, dass die Abschaffung der Zinspflicht eine gewisse präjudizielle Wirkung auf andere Bereiche haben könnte. Das ist etwas, was wir nicht wollen. Ich sehe sowieso nicht ein, warum wir laufend daran sind, bewährte Rechtsgrundsätze gewissermassen über Nebenargumentationen auszuhöhlen und durch die Hintertür abzuschaffen. Es ist auf den ersten Blick vielleicht nicht so eine wichtige Bestimmung. Aber im ganzen System des Haftpflichtrechtes, das mit der Opferhilfe im Konnex steht, ist es eben dennoch eine zentrale Bestimmung; und es wäre falsch, wenn hier abermals ausgehöhlt würde.