Hubmann Vreni · Nationalrat · 2006-06-22
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Das Opferhilfegesetz wurde als Antwort auf eine Volksinitiative geschaffen; es entspricht also dem Willen des Volkes. Opfer einer Straftat erhalten Beratung, Schutz im Strafverfahren und Entschädigung oder Genugtuung. Die Kosten dafür tragen die Kantone. Damit eine solche Opferhilfe überhaupt stattfinden kann, müssen die Leute davon wissen, muss diese Institution in der Bevölkerung bekannt sein, wie das bei anderen Institutionen auch der Fall ist. Ich denke da an das Nottelefon, an Frauenhäuser oder an die Büros für die Gleichstellung. Genau das verlangt Absatz 1 von Artikel 8 des Gesetzes; es wäre geradezu absurd, diesen Absatz zu streichen.
Wenn, wie Frau Markwalder in der Kommission ausgeführt hat, im Kanton Bern Polizei und Opferhilfestellen gut zusammenarbeiten, dann ist das sehr erfreulich. Das heisst aber nicht, dass das in anderen Kantonen auch der Fall ist. Das Opferhilfegesetz gilt aber für die ganze Schweiz - und nicht nur für den Kanton Bern.
Auch das Bundesgericht hat die Kantone zu einer umfassenderen Information und zu mehr Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich verpflichtet. Es ist eine ganz wichtige Bestimmung. Die SP-Fraktion wird deshalb den Antrag der Minderheit Garbani und damit die Fassung des Bundesrates unterstützen, denn der Bundesrat hat, wie Sie gesehen haben, der Aufforderung des Bundesgerichtes Folge geleistet.
Ich bitte Sie, ihm nachzufolgen.