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Huber Gabi · Nationalrat · 2006-06-22

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Das Opferhilfegesetz ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft und folglich ein relativ junges Gesetz. Diverse Evaluationen und die Anliegen der Kantone im Bereich der Kostenentwicklung rechtfertigen jedoch eine Revision. Die FDP-Fraktion steht zur Einrichtung der Opferhilfe und begrüsst die bundesrätlichen Revisionsziele. Sie hat mit Genugtuung festgestellt, dass der vorliegende Entwurf gegenüber dem Vorentwurf Änderungen enthält und einige ihrer Anliegen aufgenommen worden sind. Insbesondere begrüsst sie es, dass der subsidiäre Charakter der Opferhilfe bestätigt wird.

Die FDP hat sich bereits in ihrer Vernehmlassungsantwort im Jahre 2003 dafür ausgesprochen, das Institut der Genugtuung abzuschaffen. Denn weder die Bundesverfassung noch das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten sehen die Erfüllung eines Genugtuungsanspruchs vor. Die Genugtuung stellt eine Leistung der Täterschaft an das Opfer dar, um so immateriell erlittene Unbill zu kompensieren. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, die der Täterschaft zukommende Aufgabe der Wiedergutmachung des immateriellen Schadens zu übernehmen.

Nachdem ihr Streichungsantrag in der Kommission für Rechtsfragen deutlich unterlegen ist und in Anbetracht der unfruchtbaren Emotionalität des Themas haben die FDP-Vertreter auf einen Minderheitsantrag verzichtet. Dies ist ihnen auch deshalb nicht schwer gefallen, weil die Mehrheit bei Artikel 23 dem Bundesrat folgt und Höchstbeträge für die Genugtuungssummen festsetzt. Diese Höchstbeträge sind für die FDP-Fraktion unabdingbare Voraussetzung, um dieser Vorlage zustimmen zu können.

In diesem Sinn plädiert die FDP-Fraktion für Eintreten und wird in der Detailberatung weiter Stellung nehmen.