Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-06-22
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Es ist immer eine falsche Optik gewesen, zu meinen, es gebe einen Gegensatz zwischen Opfervertretung und Strafverteidigung. Es wurde ja einmal gesagt, die Opferhilfe sei gewissermassen von der SVP und vom "Beobachter" eingeführt worden, gegen eine euphorisierte Vorstellung von Verteidigung. Das ist falsch. Es geht um die Wahrung der Angeklagtenrechte, und es geht gleichzeitig um die Wahrung der Opferrechte. Sie bilden eine klare symphonische Einheit.
Diese Vorlage, so mein Eindruck, leidet ein bisschen unter dem Druck der Kantone, die sie als Sparvorlage sehen. Natürlich, Frau Markwalder, Geld ist nicht alles. Betreuung ist [PAGE 1082] wichtig, es ist gut, dass hier gewisse Details ausgebaut werden, die Verwirkungsfristen sind genannt worden. Aber auch für Opfer und Angehörige entscheidet eben manchmal trotz allem, bei allem immateriellen Idealismus, das Geld. In diesem Sinne ist diese Vorlage, so sie in der Fassung der Mehrheit durchkommt, ein klarer Rückschritt. Immerhin ist es nicht so schlimm, wie es hätte sein können, indem ein dreister Versuch, die Genugtuung ganz abzuschaffen, keinen Anklang fand.
Diese Vorlage kennt im Kern zwei Verschlechterungen: Zum einen ist die Fixierung der Höchstgrenze bezüglich der Genugtuung zu nennen, zum anderen die Verschlechterung bezüglich Opfer und Straftaten im Ausland. Ich räume ein, dass Letzteres eine komplizierte Materie ist - Kollege Lang wird nachher auf sie eingehen -, aber gewissermassen zu sagen, es gehe uns nichts mehr an, wie es in dieser Vorlage aufscheint, kann ja nicht der richtige Weg sein.
Ich denke, diese Revision des Opferhilfegesetzes kommt ein bisschen zur Unzeit; dies nicht zuletzt, weil ja auch rein gesetzessystematisch das schweizerische Strafprozesswesen revidiert wird. Wir kommen zu einer gigantischen Revision in Richtung einer einheitlichen Schweizerischen Strafprozessordnung. In jener Revision werden auch bestimmte Bestandteile des Opferschutzes geregelt. Es betrifft vor allem die ganze Frage der Rechtsstellung der Opfer. Wir haben in der Schweizerischen Strafprozessordnung, wenn sie gemäss dem Entwurf des Bundesrates durchkommt, neu ein speziell ausgestaltetes Privatstrafklageverfahren; und man fragt sich, ob es sinnvoll war, die Revision des Opferhilfegesetzes vorzuziehen, mit dem Kernpunkt der Kürzung von Leistungen, derweil parallel dazu die Strafprozessordnung beraten wird, die letztlich auch wesentliche Hilfestellungen für Opfer enthält, nämlich beispielsweise die Stellung des Opfers im ganzen prozessualen Ablauf eines Verfahrens.
Wir sind, der Not gehorchend, für Eintreten, weil gewisse Sachen verbessert werden und weil wir historische Optimisten sind; dies in einem Fall, in dem ja eigentlich alle Fraktionen sagen, dass die Opferhilfe für sie etwas vom Wichtigsten sei und sie deshalb im Punkt der Höchstgrenzen und im Punkt der Auslandtaten der Minderheit folgen würden. Sollten diese Verschlechterungen aber tatsächlich Eingang ins Gesetz finden, wäre dies zu ernst zum Spassen, und wir könnten dieser Vorlage nicht mehr zustimmen.