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preparatory:AB 67077

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-22

Wortprotokoll

Bei Artikel 19 Absatz 4 geht es darum, wie der Schaden berechnet wird. Das Opfer und/oder seine Angehörigen haben bei einer Straftat Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene unfreiwillige Vermögensverminderung; dies bei einer körperlichen Beeinträchtigung oder beim Tod des Opfers. Die Entschädigung gibt es wie gesagt immer nur subsidiär und im Rahmen der vorgegebenen Einkommensgrenzen. Die Schadensberechnung erfolgt nach den Grundsätzen des privaten Haftpflichtrechtes, Sachschäden werden nicht berücksichtigt. Neu ausgeklammert werden soll nun im OHG mit Artikel 19 Absatz 4 der sogenannte normative Haushaltschaden. Bislang wurde, wie auch im Haftpflichtrecht, auch der normative Schaden anerkannt. Die Besonderheit des normativen Schadens ist, dass er ohne Nachweis konkret entstandener Kosten zu auszugleichen ist.

In Zukunft soll gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit der Haushaltschaden nur mehr dann berücksichtigt werden, wenn für die Betreuung zu Hause zum Beispiel konkret jemand eingestellt wird. Immer dann aber, wenn zum Beispiel Angehörige die Leistungen selber erbringen oder man eine Versorgungseinbusse in Kauf nimmt oder das Opfer selber mehr Leistungen erbringt, wird dieser Schaden nicht mehr ausgeglichen. Das hat klar zur Folge, dass vor allem Frauen, die die Leistungen zum Beispiel im Haushalt selber erbringen, oder Leute mit tiefem Einkommen, die eben diese Vorschussleistungen, zum Beispiel für eine Haushalthilfe, nicht zahlen können, benachteiligt werden. Da ihnen kein direkter materieller Schaden entsteht, haben sie mit der Neuregelung keinen Anspruch auf Entschädigung. Es ist klar, dass damit die Personen mit einem tiefen Einkommen schlechter gestellt werden als die, die sich zum Beispiel eine Haushalthilfe leisten und damit auch einen effektiven Schadensposten ausweisen können.

Wir erachten das als ungerecht und bitten Sie deshalb, es bei der bisherigen Lösung zu belassen, bei der auch der normative Haushaltschaden ausgeglichen wird. Wir bitten Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.

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