Kuprecht Alex · Ständerat · 2006-06-15
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-15
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse" zwingt den Bund, für die Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gesamtschweizerisch eine Kasse zu errichten und diese mit der Abwicklung der anfallenden Versicherungsleistungen zu beauftragen. Dieser Krankenkasse käme somit der Charakter eines Monopolmolochs zu; sie würde vom Gesetzgeber selbst, dem KVG-Vollzugsorgan der Kantone, den wiederum in den meisten Fällen kantonal gesteuerten Leistungserbringern sowie den Interessenvertretern der Versicherten - also bestimmten Patientenorganisationen - gesteuert würde. Diese staatlichen Dirigenten wären für den Einsatz im Aufsichts- und Verwaltungsrat vorgesehen. Dieser zentralistische Eintopf - so wird seitens der Initianten suggeriert - sei Garant für mehr soziale Gerechtigkeit bei den Prämien, verhindere unnötige Kosten durch wegfallende Werbekosten und brächte schlussendlich auch tiefere Ausgaben bei den Pflegeleistungen im Spital und den ambulanten Behandlungen. Die Finanzierung dieser staatlichen Einheitskrankenkasse hätte - wie das bei dirigistischen Scheinlösungen oft üblich ist - über die Beitragserhebung auf der Basis von Einkommen und Vermögen zu erfolgen. Die bisherige Kopfprämie, ein risikogerechter Prämienbeitrag, würde damit abgeschafft und auf dem Weg der Hintertür würde das eingeführt, was bisherigen Initiativen nicht gelungen ist.
In der Tat, unser Krankenversicherungssystem hat - wie übrigens jene anderer Länder auch - riesige strukturelle und finanzielle Probleme. Die Versorgung der Bevölkerung ist ausgezeichnet und hinsichtlich der medizinischen Leistungen auch international gesehen auf einem Höchststand. Die Ursachen der stetigen Kostensteigerungen liegen in der demografischen Entwicklung, der kontinuierlichen Ausweitung der bezogenen Mengen und der medizinischen Leistungen, dem mit Kosten verbundenen medizinischen Fortschritt sowie den fehlenden oder gar falschen Anreizen zur Minderung von ärztlichen Leistungen und den oft in Art und Anzahl unnötigen Medikamentenbezügen. Hier müssen die Reformen an- und durchgesetzt werden.
Die sich in Beratung befindende KVG-Revision geht bezüglich Reform - zugegebenermassen mit zeitlicher Verzögerung - auch in die richtige Richtung. Der Wettbewerb unter den Krankenversicherern einerseits und den Leistungserbringern andererseits dämpft die Kostensteigerung und wird in Zukunft, nach Einführung der Fallpauschalen, der Aufhebung des Kontrahierungszwangs, der Einführung von Managed Care und der Möglichkeit zur Schaffung von Ärztenetzwerken, noch mehr tun und bewirken. Bei der Einführung einer Einheitskrankenkasse hingegen fallen wettbewerbliche Reduktionsfaktoren bezüglich des Kostenwachstums gänzlich weg. Für die Versicherten, die Kantone und die Einheitskrankenkasse würden wesentliche Anreize zu einem kostenbewussten Verhalten wegfallen - also genau das, was wir dringend brauchen.
Ohne Zweifel, die Höhe der Prämien ist für viele Familien ein grosses Problem. Denjenigen, die wirtschaftlich in bescheidenen Verhältnissen leben, steht mit dem Mittel der Prämienverbilligung ein Instrument zur Verfügung, das ihnen hilft, die Prämienlast tragen zu können. Das Kriterium der gezielten Hilfe aufgrund der geringeren Leistungsfähigkeit wird somit angewandt, und mit Mitteln aus dem Steuersubstrat wird auch das Faktum der Solidarität zum Tragen gebracht.
Wer, wenn nicht die Besserverdienenden, also diejenigen mit hohen Einkommen und Vermögen, führt via Steuern dem Staat die notwendigen Mittel zur Verteilung zu? Die in der Initiative vorgesehene Finanzierung ist ein zusätzlicher Angriff auf diese Klientel. Viel mehr noch: Sie geht weit tiefer und höhlt den Mittelstand einmal mehr auf unsägliche Weise aus. Dies kommt einem regelrechten Raubbau auf unsere finanziell staatstragende Bevölkerungsschicht gleich. Die berufliche Leistungsbereitschaft, verbunden mit einem dadurch zu erzielenden höheren Einkommen, wird dadurch wesentlich vermindert. Das kann und darf nicht im Sinne einer vernünftigen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sein. Gesundheitspolitik wird so auf dem Buckel der Arbeitnehmerinnen und -nehmer gemacht, was unter allen Umständen abgelehnt und verhindert werden muss.
Die einmal mehr angestrebte Umlagerung von oben nach unten lehne ich entschieden ab. Die Volksinitiative verfolgt genau dieses Ziel. Ich lehne deshalb diese den Mittelstand weiter aushöhlende Initiative ab und hoffe, dass unser Rat dem Beschluss des Nationalrates sowie dem Antrag von Bundesrat und vorberatender Kommission folgen und dies mit einem deutlichen Zeichen ebenfalls tun wird.