Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-15
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-15
Wortprotokoll
Es bleibt jetzt eine einzige Frage zu beantworten, das ist jene von Herrn Lauri: Es trifft zu, dass seit dem Bundesgerichtsurteil zur "Heiratsstrafe" auch diese Relation vom Bundesgericht moniert wurde. Es wurde gesagt, dass auch da die Relation etwa 10 Prozent betragen müsse. Nun ist eben zu sagen, dass man das auch dieserhalb optimieren muss. Das sehen Sie in der Botschaft, wo wir versucht haben, Ihnen das durch eine Art kartografische Darstellung zu zeigen: Diese zeigt je nach Einkommensverteilung unter den Ehegatten - z. B. 70 zu 30 oder 50 zu 50 Prozent - und je nach Einkommenshöhe die Belastungsunterschiede auf.
Es ist zuzugeben, dass bezüglich der 10 Prozent in bestimmten Fällen eine gewisse Verschlechterung der [PAGE 492] Belastungsrelation möglich ist, aber in anderen Fällen gibt es dafür wieder eine Verbesserung. Meine These ist: Mit dem Vorschlag, den wir Ihnen hier unterbreiten - namentlich im Bereich der tieferen Einkommen und der ausgeprägteren Zweiverdienersituation -, erreichen wir in diesen auch sozialpolitisch wichtigen Bereichen eine Verbesserung gegenüber der Variante der Kantone. Wenn wir diese insgesamt 240 000 Ehepaare sequentieren würden, könnten wir das mit grosser Wahrscheinlichkeit auch mathematisch nachweisen; aber ich habe keine Zahlen, anhand deren diese Frage jetzt beantwortet werden könnte. Ich sage Ihnen nur, was die Überlegungen waren, die kartografischen Überlegungen, wo wir eben diese Relationen einzubeziehen hatten. Das ist gegenüber dem Bild des Mobiles sogar noch eine Verfeinerung, und wir würden dann sehr schnell in einzelne Kategorien hineinkommen.
Ich glaube aber, dass die Relationen über alles gesehen so stimmen werden.