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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2006-10-05

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-05

Wortprotokoll

Bei den Anträgen zu Artikel 33 Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie zu Artikel 212 Absatz 2 des Steuerharmonisierungsgesetzes handelt es sich um ein Konzept, über das gemeinsam und in einer Abstimmung entschieden werden muss. Eine Aufteilung ist nicht möglich, weil die Minderheitsanträge als Konzept eingereicht worden sind.

Was beantrage ich? Ich kann an mein gestriges Votum anschliessen. Stein des Anstosses ist der Verheiratetenabzug. Dieser wurde erst kürzlich abgeschafft, weil mit dem Verheiratetentarif ein viel eleganteres Modell gefunden worden war. Kaum abgeschafft, soll der Verheiratetenabzug hier wieder eingeführt werden. Damit würde unser Steuersystem künftig nebst dem Verheiratetentarif auch noch einen Verheiratetenabzug kennen; zwei Instrumente für ein und denselben Zweck. Ich hatte letzthin die Revision des Steuergesetzes des Kantons Graubünden in den Händen und bin dort per Zufall auch auf diese Frage gestossen. In jener Botschaft heisst es lapidar: "Dem gleichen Umstand kann nicht durch Tarifmassnahmen und durch Abzüge Rechnung getragen werden." Wie Recht die Bündner Regierung doch hat!

Doch hinter dem Verheiratetenabzug steckt eben ein bestimmter Zweck - Herr Bundesrat Merz hat es ausgeführt -, nämlich die Entlastung der Rentnerinnen und Rentner. Damit diese bei der Revision nicht leer ausgehen, sollen sie vom Verheiratetenabzug profitieren. Er wurde eigentlich nur für diese Gruppe eingeführt. Dumm ist dabei nur, dass aufgrund der hohen Scheidungsrate die Anzahl verheirateter Rentnerpaare in der kommenden Rentnergeneration wesentlich tiefer sein wird als heute, womit eine neue Ungerechtigkeit geschaffen wird, nämlich die Ungleichbehandlung von verheirateten und nichtverheirateten Rentnerinnen und Rentnern. Diese neue und auch die alte Ungerechtigkeit können mit etwas politischem Willen ziemlich einfach vermieden werden. Wenn man auf den Verheiratetenabzug verzichten und stattdessen das Rentnereinkommen dem Erwerbseinkommen gleichstellen würde, hätte man nämlich diese Probleme umschifft. Diese Gleichstellung der Einkommenstypen muss im Hinblick auf die Individualbesteuerung sowieso gemacht werden; wieso also nicht bereits heute?

Ich schlage Ihnen aufgrund dieser Überlegungen vor, erstens auf den Verheiratetenabzug zu verzichten und zweitens stattdessen die Rentnerpaare einzubeziehen, indem man Renten und Einkommen steuerrechtlich gleichstellt. Wir gewinnen dabei mehrfach: Erstens nehmen wir mit der Gleichstellung von Renten- und Erwerbseinkommen etwas vorweg, was eh ansteht, und zweitens ersparen wir uns die Peinlichkeit des Verheiratetenabzuges als zweites Instrument neben dem Verheiratetentarif.

Ich bitte Sie deshalb, dem Konzept der Minderheit zu folgen.