Kunz Josef · Nationalrat · 2006-10-05
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-05
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu meinem Einzelantrag und anschliessend namens der Fraktion.
Bei Artikel 12b Absatz 2 gibt die Mehrheit dem Bundesrat den Auftrag zu berücksichtigen, welche Rohstoffe in der EU und insbesondere in unseren Nachbarstaaten gefördert werden. Diese Formulierung soll in dem Sinne ersetzt werden, dass insbesondere die einheimischen nachwachsenden Rohstoffe berücksichtigt werden sollen. Hier brauchen wir dringend eine Differenzierung zugunsten der einheimischen Produktion. Nur so hat diese überhaupt eine Chance. Weiter bin ich der Meinung, dass bei Importen die EU-Länder nicht privilegiert werden sollen, sondern alle Exportstaaten gleichgestellt werden sollen, unter der Bedingung, dass diese die Kriterien des Umweltschutzes erfüllen.
Deshalb beantrage ich Ihnen, bei Absatz 2 Buchstabe a meinem Antrag zu folgen und die restliche Bestimmung bezüglich EU-Ländern und Nachbarstaaten im Sinne des Antrages Teuscher zu streichen.
Im Namen der Fraktion beantrage ich Ihnen, der Mehrheit und meinem Einzelantrag zu folgen. Die Mehrheit will Treibstoffe aus erneuerbarer Energie gemäss Absatz 1 ganz oder teilweise von der Steuer befreien. Die Minderheit verlangt eine generelle Befreiung, will also Importe und Inlandproduktion gleichstellen. Wollen wir der einheimischen erneuerbaren Energie den Vorrang und eine Chance geben, muss der Bundesrat die Möglichkeit haben, allenfalls eine differenzierte Besteuerung vorzunehmen. Es ist anzunehmen, dass Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen auf dem internationalen Markt dank besseren Rahmenbedingungen günstiger angeboten werden. Hier muss der Bundesrat im Sinne der Mehrheit und zugunsten der einheimischen Produktion regulierend einwirken können. Die Mehrheit gibt dem Bundesrat klare Zielvorgaben, welche bei der Steuerbefreiung zu berücksichtigen sind. So berücksichtigt der Bundesrat die Kriterien des Umweltschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber fossilen Treibstoffen.
Nun zum Einzelantrag Walter Hansjörg: Die Kriterien, die Herr Walter in seinem Einzelantrag aufführt, sind eigentlich im Antrag der Mehrheit bereits erfüllt. In Absatz 1 fordern wir die ganze oder teilweise Steuerbefreiung der Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen. Wir sagen also nichts darüber aus, ob es sich um Importe oder einheimische Produktion handelt. Der Bundesrat hat also die Möglichkeit, diese Kriterien abzuklären und allenfalls auch bei Importen eine generelle Befreiung vorzunehmen. Ich sehe den Sinn nicht ein, wieso mit dem Antrag Walter Hansjörg 150 Millionen Liter zum Voraus steuerbefreit werden sollen. Geben wir doch dem Bundesrat, wie es die Mehrheit vorsieht, die Möglichkeit, hier zu entscheiden, wie und wie viel Brennstoff allenfalls belastet werden muss.
Zum Antrag der grünen Fraktion: Der Bundesrat gewährt Importkontingente im Rahmen der in der Schweiz produzierten Menge. Ich bin klar der Meinung, dass das nicht von der Inlandproduktion abhängig gemacht werden kann. Wir sind [PAGE 1562] doch der Meinung, dass möglichst viel Biotreibstoff beigemischt wird. Ich bin natürlich nicht überzeugt, dass wir in der Schweiz so viel produzieren können - das ist natürlich die Meinung -, dass wir allenfalls die Nachfrage längerfristig decken können. Schliessen wir also hier mit diesem Antrag nicht die Türe zu, und machen wir die Importe nicht von unserer Produktion abhängig.
In diesem Sinne beantrage ich, dem Antrag der Mehrheit, ergänzt um meinen Antrag, zuzustimmen und die übrigen Anträge abzulehnen.