Cathomas Sep · Nationalrat · 2006-10-05
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Die Anträge der Mehrheit bei Artikel 12b bringen eine Differenzierung bei den Biotreibstoffen und eine gewisse Flexibilisierung bei der Höhe der Steuerbefreiung. Zurzeit und auch in absehbarer Zukunft findet im Bereich der Biotreibstoffe eine Weiterentwicklung statt. Dadurch werden neue Biotreibstoffe mit unterschiedlicher Rohstoffbasis auf den Markt kommen. Mit der vorgeschlagenen teilweisen oder ganzen Steuerbefreiung der Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen kann die ökologische Bilanz berücksichtigt werden, was dem Ziel der Gesetzesvorlage entspricht, nämlich den Einsatz von umweltschonenden Treibstoffen zu fördern.
Mit dem Antrag bei Absatz 2 werden die Kriterien für die Bezeichnung und den Umfang der Steuerbefreiung der aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellten Treibstoffe konkreter als im Entwurf des Bundesrates aufgelistet. Gerade diese Ergänzung soll zusätzliche Kriterien für die Steuerbefreiung im Gesetz regeln. Mit dem Antrag der Mehrheit ist sichergestellt, dass der Bundesrat jeden Treibstoff gesondert nach den Kriterien gemäss den Buchstaben a bis c prüfen muss. Bei Buchstabe a ist die internationale Abstimmung mit dem über die Grenzen hinweg vernetzten Biotreibstoffmarkt geregelt; eine Streichung von Buchstabe a gemäss Antrag Teuscher widerspricht der Zielsetzung einer ganzheitlichen Sicht. Bei Buchstabe b wird der Entwurf des Bundesrates übernommen und um die energiepolitischen Zielsetzungen erweitert, was im Hinblick auf den steigenden Energiebedarf sinnvoll ist. Bei Buchstabe c wird sichergestellt, dass die Steuer nur so weit ermässigt wird, wie dies für die verbesserte Wettbewerbsfähigkeit oder beim Markteintritt nötig ist.
Zum Antrag Walter Hansjörg kann ich Folgendes sagen: Er lag bei der Beratung in der Kommission nicht vor. Aus meiner Sicht beurteile ich die Ergänzung von Artikel 12b Absatz 1 Buchstaben a bis c gemäss Antrag Walter Hansjörg als eine zusätzliche Präzisierung und Konkretisierung im Bereich des Importschutzes. Die Frage, die sich hier stellt, ist jene der Kompatibilität mit den Zielen der internationalen Abkommen im Bereich der unterschiedlichen Behandlung von einheimischen und importierten Gütern. Laut den [PAGE 1566] Ausführungen des Seco-Vertreters in der Kommission hat die Schweiz mit der EU vertragliche Verpflichtungen im Bereich Erdöl, Erdgas und Ethanol und diesbezüglich Freihandel vereinbart. Ob die Vorschläge des Antrages Walter Hansjörg damit kompatibel sind, muss geprüft werden.
Aber in diesem Zusammenhang möchte ich auch auf ein Schreiben der waadtländischen Firma Eco Energie Etoy an die Mitglieder der UREK aufmerksam machen. Die Eco Energie Etoy produziert seit zehn Jahren Biodiesel. Das auf genossenschaftlicher Basis aufgebaute Unternehmen zählt tausend Mitglieder und kann zu den heutigen Rahmenbedingungen den Rapsproduzenten einen korrekten Abnahmepreis entrichten und den eigenen finanziellen Anforderungen nachkommen. Ohne einen gewissen Grenzschutz sieht die Genossenschaft Eco Energie Etoy keine Chancen, die unter ganz anderen Rahmenbedingungen hergestellten Importprodukte konkurrenzieren zu können.
Jetzt zu den Ergänzungen, die die Anträge grüne Fraktion und Kunz machen: Auch diese wurden in der Kommission nicht besprochen, und ich denke, dass wir in der Schweiz ohne Importe im Bereich Ethanol nicht auskommen werden. Trotzdem kann der Bundesrat durch die in Absatz 3 geforderte ökologische Bilanz die Importmenge sicher genügend regeln. Die einheimische Produktion benötigt einen gewissen Schutz. Die Kommission will dem Bundesrat durch die imperativ geforderte Mindestanforderung an den Nachweis einer positiven ökologischen Bilanz die Möglichkeit geben, auch hier den Import zu regeln.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Kommission, bei all diesen Punkten ihre Anträge zu berücksichtigen.