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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-09-19

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Alle sind wir uns einig, dass die Begleitung pflegebedürftiger und betagter Menschen zu einer humanen Gesellschaft gehört, und alle wollen wir in diesem Sinne eine menschenwürdige Pflege. Dafür haben wir, haben vor allem die Kantone und private und halböffentliche Institutionen in den letzten Jahren sehr viel unternommen. Der Bereich Spitex und auch der Heimbereich haben enorme Fortschritte erreicht. Ich habe dies als Gesundheitsdirektor lange Jahre hautnah miterleben dürfen.

Die solidarische Finanzierung der Pflegeleistungen hinkt demgegenüber kräftig hintennach. Die Vorschriften des KVG sind ein Krüppel geblieben und waren von Anfang an in inhaltlicher und rechtlicher Hinsicht umstritten. Es hat sich gerächt, dass bei der Abstimmung damals die Kosten einer vollen Abgeltung der Pflegeleistungen mehr oder weniger unterschlagen wurden. Als Notbremse wurden 1998 Rahmentarife auf Verordnungsebene eingeführt; diese wurden immer als Provisorium deklariert. Diese Massnahme wurde dementsprechend heftig diskutiert und blieb umstritten. Auch die provisorische Gesetzgebung, die wir - wann war das? - 2004 darunterschoben, ist dementsprechend eben wieder Provisorium geblieben.

Wir haben hier ein "provisoire qui dure". Beim nächsten Geschäft werden wir hier ja wieder eine Verlängerung vornehmen. Dieses "provisoire" erweist sich nun eben doch als eine meines Erachtens tragfähige Grundlage. Wir bleiben mit den Vorschlägen heute ja bei einem System der Beiträge und der Rahmentarife. Das kann nun allerdings nicht alle Kreise befriedigen und wird weiterhin kritisiert werden - vor allem auch, weil die demografische Entwicklung weitergeht, weil wir uns deshalb auch mit der Pflege weiterhin zu befassen haben werden.

Aber gerade deshalb ist ein System mit Beiträgen, ohne volle Abdeckung durch die Krankenversicherung, wohl sogar vernünftig. Kompromisse sind damit aber vorprogrammiert, wir haben sie gefunden. Diese sollten nun nicht wieder aufgebrochen werden. Dazu gehört z. B., dass Rahmenbeiträge keine kantonale Differenzierung ermöglichen. Das mag man bedauern, aber es gehört nun zu diesem System, das ohnehin nicht alles abdecken kann und will. So hat z. B. die Berücksichtigung der Lohnkomponente keinen Platz. Das Kostenniveau wird damit nicht durch die Krankenversicherungsbeiträge, sondern durch die unterschiedliche Belastung der privaten Haushalte durch Pflegemassnahmen berücksichtigt. Dafür hat dies keine Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien.

Ebenso gehört es zum Kompromiss, dass keine Anpassungsautomatismen für die Beiträge eingeführt werden. Solche wären der Krankenversicherung systematisch fremd und würden in stete Prämienspiralen münden. Das ist das Gegenteil dessen, was wir schlussendlich wollen.

Allerdings kann der Kompromiss auch kein Ding der Ewigkeit sein - dies vor allem nicht in einer Gesamtbetrachtung aller Kostenträger in der Finanzierung der Pflegeleistungen. Schon bisher fehlten ja ein Gesamtkonzept und Transparenz bei den Finanzierungsformen der Pflege. Die Sozialversicherungsgesetze enthalten zahlreiche Bestimmungen über Leistungen und Beiträge für die Pflege zu Hause und in Heimen. Wer hat denn schon wirklich eine Übersicht über Hilflosenentschädigungen der AHV, der IV und der Unfallversicherung, über die Ergänzungsleistungen der AHV und der IV, über die Beiträge der AHV zur Förderung der Altershilfe, über die Beiträge der IV an Wohnheime und an Organisationen der privaten Invalidenhilfe, über die Krankenversicherungsleistungen? Wer kennt exakt die vielen Schnittstellen - und dies dann noch vor und nach den Änderungen durch den NFA? Wohl nur die Verwaltung selbst sowie sicher noch einige Schlaumeier, die dann das System natürlich auch entsprechend ausnützen können.

Die Neuregelung bringt hier eher noch weitere Varianten und weitere Vielfalt: zusätzliche Hilflosenentschädigung bei Hilflosigkeit leichten Grades und Aufenthalt ausserhalb des Heimes, Wegfall der Begrenzung der Ergänzungsleistungen bei Aufenthalt im Heim. Sozialpolitisch sind diese Neuerungen zwar nicht zu bemängeln, sie gehen in die richtige Richtung. Transparenz und Kohärenz der Finanzströme fehlen aber weiterhin; das müssen wir schlicht und einfach sehen.

Kurzfristig mag das angehen. Ich bin bereit, diesen Weg mitzugehen. Längerfristig aber schadet mangelnde Transparenz in Finanzierungsfragen enorm. Wir dürfen deshalb dieses Dossier nicht über den Tag hinaus in die Schublade legen. In einem ersten Schritt kann, muss ich aber mit dem Entwurf auch in dieser Hinsicht leben.

Ich unterstütze das Eintreten auf die Vorlage, bitte aber den Bundesrat, das Dickicht der Finanzierungsinstrumente bei nächster Gelegenheit etwas zu lichten. Transparenz und Durchsicht helfen bekanntlich, Kosten zu sparen.

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