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Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-09-20

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-20

Wortprotokoll

Die Motion Langenberger will eine angemessene Erhöhung des BFI-Kredites. Der Bundesrat will auch eine Erhöhung, aber sie ist nicht angemessen. Zu dieser Frage der Erhöhung des BFI-Kredites kommt ja noch etwas anderes dazu: Das ist die Tatsache, dass der Bundesrat erklärt hat, er habe die Absicht, auch das Berufsbildungsgesetz und das Fachhochschulgesetz zu revidieren, um die in diesen Gesetzen festgeschriebenen Beitragssätze zu reduzieren. Das kommt zur Frage der Höhe des BFI-Kredites dann noch dazu. [PAGE 685]

Bei einer ersten Wertung stelle ich fest, dass dieses Desengagement des Bundes, sollte es eintreten - was ich nicht hoffe -, im klaren Widerspruch zu den Bildungsartikeln in der Verfassung stünde, mit welchen die bisherige Verantwortlichkeit des Bundes bestätigt wurde und auch künftige Beteiligungen ausgeweitet werden. Dass dadurch die Position des Bundes im Bildungssystem, wie im Vorfeld der Abstimmung bekräftigt, nicht gestärkt werden kann, liegt auf der Hand. Wenn es dabei bleiben sollte, dann bliebe eine erfolgreiche gemeinsame Steuerung im Bildungsbereich auf der Strecke, und die Umsetzung der neuen Bildungsverfassung wäre bei dieser Ausgangslage, unter diesen Umständen, von vornherein gefährdet.

Gestatten Sie mir, dass ich jetzt noch kurz auf zwei spezielle Bildungsbereiche eingehe. Ich gehe nicht auf die Forschung ein, das hat Frau Kollegin Langenberger gemacht. Ich komme zur Berufsbildung: Sie wissen, dass wir dort im Gesetz einen Plafond von 25 Prozent vorgegeben haben. Effektiv sind es irgendwo um 16 Prozent, und wir müssen feststellen, dass der Bund seine gesetzliche Vorgabe bei weitem - bei weitem! - nicht erfüllt.

Jetzt müssen Sie sich noch bewusst werden, was die Frage, ob 4,5 Prozent oder 6 Prozent, wie es die Motion beantragt, konkret bedeuten kann. Ich habe das für meinen Kanton, den Kanton Thurgau, einmal überschlagsmässig herauszufinden versucht. 1 Prozent bedeutet, gemessen an dem, was wir von diesem Kuchen zugute haben, eine Grössenordnung von einer Million Franken. Im Kanton St. Gallen, mit dem ich über die Fachhochschule auch verbunden bin, sind das 1,7 Millionen Franken im Berufsbildungsbereich. Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, was das allein im Berufsbildungsbereich zur Folge hat. Ich bin überzeugt, dass die Kantone ihre beschränkten Mittel in erster Linie in jene Bereiche lenken werden, in denen sie nach dem Berufsbildungsgesetz keinen Handlungsspielraum haben, sofern die Bundesbeiträge bis 2008 nicht die erwartete Höhe von 25 Prozent erreichen. Es bleibt ihnen ja nichts anderes übrig. In allen anderen Bereichen werden sie die Einnahmenausfälle bei den Bundesmitteln ja kaum kompensieren können, und das hat verheerende Auswirkungen im Berufsbildungsbereich. Negative Folgen sind absehbar, man muss dann nachher nicht jammern: Abbau des Lehrstellenangebotes, Abbau von Unterstützungsangeboten für benachteiligte Jugendliche, Kostenverlagerung vom Bildungs- in den Sozialbereich. Ich könnte Ihnen noch Dutzende solcher negativen Auswirkungen aufzählen. Ich beschränke mich auf diese wenigen Beispiele.

Bei den Hochschulen ist ebenfalls Handlungsbedarf geboten. Die rasanten inhaltlichen wie strukturellen Entwicklungen der Hochschulen werden in nächster Zukunft unvermindert - das ist eine Tatsache! - weitergehen. Es sind ebenfalls Entwicklungen, die wir in die Wege geleitet und hinter die wir uns gestellt haben, die Makulatur werden, wenn wir nicht einen vernünftigen finanziellen Plafond haben. Sie werden Schall und Rauch sein. Ich sage Ihnen einige Beispiele: Die Einführung von Master-Studiengängen in ausgewählten Fachbereichen wird gefährdet sein. Denken Sie daran, dass wir die GSK-Berufe - Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst - in den Fachhochschulbereich integriert haben. Wir haben sie jetzt noch nicht gleich behandelt. Das Gesetz sieht die Gleichbehandlung ab 2008 vor. Das kostet etwas, und wenn wir nicht genügend Mittel zur Verfügung stellen, dann ist diese mit dem Fachhochschulgesetz vorgeschriebene Zielsetzung schlechterdings nicht erfüllbar. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir das Fachhochschulgesetz im Dezember 2004 verabschiedet haben. Damals haben wir uns dazu bekannt. Wer A sagt, muss jetzt auch B sagen. Und noch ein letzter Hinweis für den Hochschulbereich: Die aktuellste Prognose des Bundesamtes für Statistik vom August 2006 sagt aus, dass - hören Sie - die Studierendenzahlen gesamtschweizerisch innerhalb von zehn Jahren bis zum Jahr 2015 um 21 Prozent zunehmen werden. Dies sind einige generelle Gesichtspunkte zur Berufsbildung an Hochschulen. Sie sehen, was auf dem Spiel steht und was das heisst.

Ich komme zu einer abschliessenden Wertung, weshalb ich der Meinung bin, dass wir diese Motion annehmen müssen, um dem Bundesrat ein klares Ziel im Vorfeld der BFI-Botschaft 2008-2011 zu geben. Sehen Sie, eine angemessene Wachstumsrate der BFI-Kredite in den Planungsjahren 2008 bis 2011 ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Herausforderungen der nächsten Jahre mit den wachsenden Studentenzahlen und der Implementierung der Master-Programme, der Realisierung von Forschungsprojekten und vielem anderen mehr gemeistert werden können. Wenn nicht empfindliche Abstriche bei der Qualität und der Nachwuchsförderung in Kauf genommen werden sollen, dann muss der Bundesrat auf seine Beschlüsse zurückkommen. Ich höre, was der neuste Stand ist; vielleicht hat in der Zwischenzeit ein entsprechender Denkprozess stattgefunden. Denken Sie daran: Die Kantone sind darauf angewiesen, beim Vollzug der Bundesgesetze mit einer verlässlichen - ich betone: verlässlichen -, gesetzlich konformen und gesetzlich normierten finanziellen Beteiligung des Bundes rechnen zu können.

Ein letzter Satz: Man kommt auf der Bundesebene immer und sagt, aufgrund der demografischen Entwicklungen im Bildungsbereich, in den unteren Jahrgängen, werde das Problem gemildert. Das trifft nicht zu. Das ist schlechterdings ein Gesichtspunkt des Bundes, der fernab von der Realität ist. Die Kantone sind auch im Bereich der Volksschulen, der Sekundarstufe II, herausgefordert, neue Lasten zu bewältigen. Denken Sie an die frühere Einschulung, die vermehrten Betreuungsaufgaben in Tagesstrukturen, die Verbesserung der Allgemeinbildung in der Berufsschulung usw. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Kantone hier eine Entlastung erfahren.

Das sind meine Überlegungen. Es sind meine Sorgen in Bezug auf die Qualität unseres Bildungssystems, die mich veranlassen, hier ganz klar ein Zeichen zu setzen. Das Zeichen kann nur sein, diese - ich sage das ausdrücklich - "bescheidene" Wachstumsquote von 6 Prozent zu unterstützen. Gestatten Sie mir als Präsident der SiK einen Hinweis: Gehen Sie dann aber bitte nicht hin und machen weiter im "Steinbruch VBS". Da müssen Sie sich dann etwas anderes einfallen lassen.