Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-09-20
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Im Bereich der Volksschule hat der Bund mit den Verfassungsbestimmungen vom 21. Mai 2006 zwei verschiedene Aufgaben erhalten. In erster Linie sind die Kantone aufgerufen, im Bereich des Schuleintrittsalters, der Schulpflicht, der Dauer und der Ziele der Bildungsstufen und deren Übergänge sowie bei der Anerkennung von Abschlüssen Einheitlichkeit zu erreichen. Findet eine Mehrheit der Kantone eine gemeinsame Lösung und schert nur eine Minderheit aus, so kann der Bund auf Antrag interessierter Kantone - und das ist seine erste Aufgabe in diesem Bereich - interkantonale Verträge als allgemeinverbindlich erklären oder Kantone zum Beitritt zu einer solchen Vereinbarung verpflichten.
Die zweite Aufgabe, die der Bund hat, geht weiter: Gelingt den Kantonen keine Harmonisierung oder geht die Harmonisierung, die ihnen gelingt, nach der Auffassung des Bundes zu wenig weit, kann er gestützt auf Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung in den Bereichen, die ich genannt habe, selbstständig eine prinzipale Gesetzgebungskompetenz für sich in Anspruch nehmen. Es heisst dort: Kommt keine Harmonisierung zustande, "so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften". Es scheint nun auf der Hand zu liegen, dass sich der Bund auf diese neue Aufgabe vorbereiten muss. Er muss sich im Bereich der Volksschule eigene Kompetenzen erarbeiten. So, wie er sich im Berufsbildungsbereich eigene Kompetenzen aufgebaut hat, soll er es auch im Schulbereich tun.
Im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie verfügt der Bund über eine Abteilung Berufsbildung, die in diesem Bereich eine umfassende Kompetenz besitzt. In diesem Bundesamt gibt es eine Abteilung Fachhochschulen, die sich mit Grundsatzfragen und Verfahren, mit Qualitätssicherung und Projektförderung befasst. Im Staatssekretariat für Bildung und Forschung finden sich Amtsstellen, welche sich mit Fragen der universitären Hochschulen, mit der eidgenössischen Maturitätsprüfung und mit den Passerellenprüfungen auseinandersetzen. Es fehlt heute aber eine Amtsstelle, die sich mit der Volksschule befasst. Bisher war dies auch richtig. Es gab keinen Grund, der Bundesverwaltung eine Volksschulabteilung oder eine Volksschulsektion anzugliedern, denn vor dem 21. Mai 2006 war die Volksschulhoheit eindeutig und ausschliesslich bei den Kantonen. Das hat sich mit dem 21. Mai geändert. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Wir können nicht so tun, als ob der 21. Mai einfach den Kantonen mehr Kompetenzen gegeben hätte. Er hat auch dem Bund massiv mehr Kompetenzen gegeben, und der Bund [PAGE 680] muss die fachlichen Kompetenzen nun auch bei sich selbst installieren. Er kann nicht einfach auf die EDK oder auf die Kantone zurückgreifen. Ich will Ihnen das an einem Beispiel zeigen: Wenn eine Mehrheit der Kantone, vertreten durch die EDK, sich einer bestimmten Lösung zuwendet und der Kanton Aargau, der grosse Kanton Aargau, der bis zum heutigen Tag das Frühfranzösisch noch nicht eingeführt hat, das auch in Zukunft nicht tun wird, so kann es doch nicht angehen, dass der Bund einfach auf Antrag der EDK hingeht und den Kanton Aargau verpflichtet, das nun nachzuholen. Der Kanton Aargau hat Anspruch darauf, dass er mit seinen Argumenten gehört wird, dass seine Argumente vom Bund in einer gründlichen Art auch geprüft werden. Er müsste es nicht hinnehmen, wenn der Bundesrat einfach sagte, die EDK habe den Antrag gestellt und so stelle er den Räten den Antrag. Der Bund hat hier eine eigene Meinungsbildungsfähigkeit aufzubauen.
Das ist der Grund, weswegen ich diese Motion eingereicht habe; und ich wäre dankbar, wenn ich die Meinung des Bundesrates in etwas ausführlicherer Form hören könnte. Denn die Stellungnahme des Bundesrates war - ich will den Bundesrat nicht beurteilen - gelinde gesagt leistungsverweigernd. Er ist kaum auf meine Argumente eingegangen, hat einfach das wiederholt, was jetzt in der Verfassung steht, und gesagt, das solle man nicht tun. Ich bin nicht derjenige, der aus solchen Dingen eine Prestigeveranstaltung macht, und ich behalte mir die Frage vor, wie ich am heutigen Vormittag mit dieser Motion weiterfahren werde. Aber ich hätte gerne eine Antwort des Bundesrates, die über das hinausgeht, was in schriftlicher Form vorliegt.