Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-09-20
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich festhalten, dass es sich nicht um ein neues Gesetz handelt. Das Gesetz ist, wie Sie alle wissen, bereits seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Für die ersten vier Jahre hat das Parlament 200 Millionen Franken gesprochen. Rund 110 Millionen Franken werden bis Ende Jahr für 13 400 Krippenplätze, die unter anderem mit finanzieller Hilfe des Bundes neu entstanden sind, abgeholt. Insgesamt können, weil die Plätze durchschnittlich mit drei Kindern belegt werden, rund 40 000 Kinder von diesem Programm profitieren. Die restlichen Gelder, die nicht gebraucht wurden, fallen an den Bundeshaushalt zurück.
Bereits im Gesetz wurde vorgeschrieben, bei Halbzeit eine Evaluation durchzuführen. Dazu liegen nun zwei Studien vor. Es sind dies der Forschungsbericht Nr. 11/05, der über den Vollzug Rechenschaft gibt, und der Forschungsbericht Nr. 12/05, der sich mit der Frage der Wirkung befasst. Zusammengefasst lassen sich die Resultate wie folgt darstellen: Generell wird der Vollzug des Gesetzes als gut beurteilt. Die Information, die anfänglich zu wünschen übrig liess, wurde verbessert, und die Abläufe zur Genehmigung, die anfänglich zu kompliziert waren, wurden verkürzt. Der Bericht bestätigt klar, dass die Finanzhilfen während der Phase des Auf- oder Ausbaus einer Krippe oder eines Hortes eine wichtige Funktion haben. Mit dem Programm wurden Impulse für Krippenplätze gegeben, die ohne die Finanzhilfen des Bundes nicht zustande gekommen wären; Gemeinden und Betriebe haben sich vermehrt im Bereich der familienexternen Schul- und Betreuungsstrukturen engagiert.
Die Studien machen aber auch deutlich, dass in der Schweiz immer noch viele Krippenplätze fehlen. Heute geht es nun darum, die Tranche des Verpflichtungskredites für die Jahre 2007 bis 2011 zu sprechen. Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vom 10. März 2006 vor, den Betrag für die zweite Etappe des Impulsprogramms zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung von 200 Millionen auf 60 Millionen Franken zu kürzen. Er begründet die Kürzung mit der angespannten Finanzlage des Bundes und der Tatsache, dass in der ersten Etappe voraussichtlich nur 107 Millionen Franken der durch das Parlament bewilligten 200 Millionen gebraucht würden. Mit diesen Argumenten vermochte der Bundesrat den Nationalrat nicht zu überzeugen. Der Nationalrat entschied sich - Sie haben das gesehen - in der Gesamtabstimmung für die Ausgaben in der Höhe von 200 Millionen Franken.
Ihre Kommission hat aber entschieden, und das mit 6 zu 5 Stimmen, dem Rat einen Verpflichtungskredit von höchstens 120 Millionen Franken vorzuschlagen. Damit kommt die Mehrheit auf einen Antrag zurück, der im Nationalrat mit einem Unterschied von lediglich 7 Stimmen abgelehnt worden ist. Die Kommission vertritt dabei die Meinung, dass sich die Wirkung des Programms klar belegen lässt. Sowohl Mehr- als auch Minderheit sind der Ansicht, dass mit dem Antrag des Bundesrates, lediglich 60 Millionen für die zweite Tranche zu bewilligen, dem Anliegen nach mehr Betreuungsangeboten nicht Genüge getan wird.
Damit würde das erfolgreiche Programm der Anstossfinanzierung für Kinderbetreuungsstrukturen möglicherweise gestoppt; d. h., es könnten nicht alle geplanten Projekte verwirklicht werden. Gerade im Hinblick auf die ländlichen Gebiete, wo man bezüglich Angeboten am Anfang eher zögerlich reagierte, sei es notwendig, auch in der zweiten Tranche mehr als die 60 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Allerdings - ich spreche jetzt wiederum im Namen der Mehrheit - sei es auch nicht notwendig, die 200 Millionen Franken, wie vom Nationalrat vorgeschlagen, zu übernehmen. Zum einen werde der Kredit in der ersten Tranche nur zur Hälfte ausgeschöpft. Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass selbst mit einer kleineren Kreditvorgabe, als sie der Nationalrat für die zweite Runde vorsieht, sämtliche künftigen Projekte umgesetzt werden können; dies selbst im Hinblick darauf, dass die Wirtschaft wieder anzieht und die Unternehmen wie auch die Gemeinden möglicherweise eher geneigt sind, Projekte zu unterstützen. Es sei aber zu berücksichtigen, dass die Einrichtung eines Betriebes für die Gemeinden kein Problem darstelle, wohl aber die Folgekosten des Betriebes. Deshalb sind die Gemeinden auch eher zurückhaltend.
Zudem - und das ist das letzte Argument - müssen wir uns bewusst sein, dass wegen der Schuldenbremse irgendwo Einsparungen gemacht werden müssen. Deshalb spielt es nach der Mehrheit eben eine Rolle, selbst wenn nichtgebrauchte Gelder an den Bund zurückfallen, ob von einem Verpflichtungskredit von höchstens 120 Millionen Franken oder von höchstens 200 Millionen Franken ausgegangen wird. Möglicherweise müssen dadurch anderswo Kürzungen vorgenommen werden, die vielen von uns nicht lieb sind.
Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit, dem Antrag der Mehrheit - höchstens 120 Millionen Franken - zuzustimmen.