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Kuprecht Alex · Ständerat · 2006-09-20

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft, ab dem 1. Februar 2007 für weitere vier Jahre einen maximalen Verpflichtungskredit von insgesamt 60 Millionen Franken für die familienergänzende und externe Kinderbetreuung zu bewilligen. Es geht also um die Verlängerung des nach vier Jahren abgelaufenen Verpflichtungskredites von 200 Millionen Franken, den das Parlament mit Beschluss vom 30. September 2002 bewilligt hat.

Die Beitragsberechtigungen wurden im Gesetz klar festgehalten, und die Subventionen für Kindertagesstätten, Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung und Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien konnten ausgelöst werden. Die Familienhilfen wurden auf drei Jahre befristet und mussten zweckorientiert eingesetzt werden. Zusätzlich wurde ein zwingender Anforderungskriterienkatalog festgelegt.

Der Verlauf des Impulsprogramms 2003-2006 zeigt auf, dass von diesen insgesamt 200 Millionen Franken bis Ende Januar dieses Jahres lediglich 63,3 Millionen Franken tatsächlich bezogen wurden und sich dieser Betrag allenfalls durch die pendenten und noch zu bewilligenden Gesuche auf rund 86 Millionen Franken erhöhen könnte. Damit wurden insgesamt 13 400 Plätze mit finanzieller Unterstützung des Bundes geschaffen. Ein einziger Betreuungsplatz kostete den Bund also rund 6400 Franken. Dabei sind eventuelle kantonale und kommunale Beiträge bzw. Defizitabdeckungen noch nicht eingerechnet. Der bewilligte Verpflichtungskredit wurde also nicht einmal zur Hälfte benötigt respektive ausgeschöpft, was dessen Notwendigkeit in der Vergangenheit - zumindest in der bewilligten Höhe - infrage stellt. Das Bedürfnis nach derartigen Institutionen war offensichtlich nicht in dem Ausmass vorhanden, wie das angenommen worden war.

In diesem Zusammenhang stellt sich für mich auch die ordnungspolitische Frage, ob die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung überhaupt in den Aufgabenbereich des Bundes gehören - Herr Kollege Lauri hat bereits darauf hingewiesen - oder ob basierend auf dem Subsidiaritätsprinzip dafür nicht die Kantone oder gar die Gemeinden verantwortlich wären. Setzen wir mit dieser befristeten Anstossfinanzierung für die Gemeinden nicht ein Problem der Nachfolgefinanzierung in die Welt, das diese vielleicht aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten in Schwierigkeiten bringen könnte? War nicht gerade auch diese Betrachtungsweise der Grund dafür, dass nicht mehr als 65 bis 85 Millionen Franken ausgelöst wurden? Derartige Projekte müssen ja auch nachhaltig finanziert werden können.

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft einen neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 60 Millionen Franken zur Bewilligung vor. Dieser Betrag erreicht nicht ganz die Höhe der bisher geleisteten Zahlungen und soll für den Zeitraum vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Januar 2011 zur Verfügung stehen. Die Mehrheit des Nationalrates hat diesen Kredit auf 200 Millionen Franken aufgestockt, obwohl der gleiche Betrag in der Vorperiode bekanntermassen bei weitem nicht ausgeschöpft wurde. Dieses Ausgabeverhalten ist für mich nicht akzeptabel und unverständlich. Einmal mehr versucht man, mit dem Verteilen von Geldern Familienpolitik zu betreiben und sich ein Jahr vor den Wahlen in ein familienfreundliches Licht zu stellen. Profitieren wird zwar nur eine kleine, sich in der Minderheit befindende Anzahl von Familien, aber das spielt keine Rolle. Die Hauptsache ist, man zeichnet sich als familienfreundlich aus. [PAGE 670]

Apropos, was tun wir eigentlich für diejenigen Familien respektive Frauen, die die Verantwortung für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen und nicht einfach auf den Staat verlagern? Sie sind einmal mehr die "Dummen im Umzug" und finanzieren mit ihren Steuern noch diejenigen, die von diesen staatlichen Einrichtungen profitieren, die sich womöglich dadurch noch einen überdurchschnittlich hohen Lebensstandard leisten können. Sie selbst geben ihre berufliche Tätigkeit während des Heranwachsens der Kinder auf, stellen die Schaffenskraft in den Dienst der Familie und müssen auf sehr vieles verzichten. Es liegt mir am Herzen, auch einmal eine Bresche für diese Familienfrauen zu schlagen und ihre Stimme auf dem politischen Parkett ertönen zu lassen.

Dabei ist es mir auch klar, dass es viele Familien gibt, die auf ein zusätzliches Einkommen zur Existenzerhaltung angewiesen sind. Ihnen soll ein derartiges subventionsbedingtes Angebot auch dazu dienen, durch ihre Eigenleistung und damit durch die Wahrnehmung der Eigenverantwortung einen Zusatzverdienst zu erzielen, in der Gewissheit, dass die Kinder betreut werden. Die Sozialhilfeausgaben würden sonst noch weit mehr steigen und die Gemeinden noch mehr belastet, als das heute schon der Fall ist.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit, den Betrag auf 120 Millionen Franken aufzustocken, ist ein Kompromiss zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates. Viele derartige Kompromisse haben in der Vergangenheit nicht zuletzt aus Gründen der Opportunität zu Staatsverschuldungen, wie wir sie heute haben, geführt. Darin liegt auch der Grund für die in den letzten zehn Jahren immens angestiegenen Sozialausgaben.

Auch wenn es wenig "sexy" ist, lehne ich auch diesen Betrag ab und beantrage Ihnen, bei dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Kredit zu bleiben und dem bekanntlich ausgabefreudigen Nationalrat Gegensteuer zu geben; Wahlen hin oder her.