Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2006-09-21

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und die Motion anzunehmen. Wir können nicht immer nur über das Abholzen von Regenwäldern jammern und dessen ökologische Auswirkungen beklagen, aber immer dann, wenn es konkret wird, nicht handeln. Die Deklarationspflicht soll dazu dienen, den Konsumenten über das Herkunftsland und die Art des zum Verkauf angebotenen Holzes zu orientieren, wie das die Kommissionssprecherin ausgeführt hat. Bei Zweifeln über die Legalität des Produktes kann sich der Konsument selber entscheiden. Die mit Stichproben kombinierte Selbstdeklaration ermöglicht es, die Vollzugskosten im Rahmen zu halten. Ebenfalls vorzusehen sind Ausnahmen für komplexe Holzwerkstoffe. Insofern ist das Argument meines Vorredners entkräftet.

Ich darf Ihnen auch sagen, dass sich der Verband Waldwirtschaft Schweiz, der sich unter dem Dach des Verbandes meines Vorredners befindet, positiv zur Motion äussert. Die Branche geht davon aus, dass die Marktstellung von Produkten aus Schweizer Holz mit einer solchen Deklarationspflicht gestärkt würde und dass dem überdurchschnittlich hohen ökologischen Niveau der Waldwirtschaft in der Schweiz durchaus Rechnung getragen werden würde. Der Verband weist ferner darauf hin, dass im Rahmen der bereits grossflächig eingeführten Zertifizierung mit den Labels PEFC und FSC die Voraussetzungen für die Erfüllung einer solchen Deklarationspflicht geschaffen worden sind; diese Labels oder diese Voraussetzungen sind also dank der Eigeninitiative der Branche bereits zu einem grossen Teil geschaffen worden. Bei Annahme der Motion könnte der Herkunftsnachweis daher ohne wesentliche Mehrkosten und ohne neuen staatlichen Kontrollapparat erbracht werden. Aber auch importiertes Holz bzw. importierte Holzprodukte sind immer häufiger zertifiziert. Oftmals wird das auch auf freiwilliger Basis gemacht; die Zertifizierung ist also durchaus möglich.

Schliesslich muss ich sagen: Die Motion beauftragt ja den Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten. Wir können dann anhand dieser Gesetzesvorlage entscheiden, ob das Gesetz die notwendige Flexibilität aufweist, ob bei der Umsetzung ein gesundes Augenmass vorhanden ist, und dann können wir definitiv entscheiden.

Um diesen Weg zu ebnen, bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Motion anzunehmen.