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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-09-21

Wortprotokoll

Auch ich dachte eigentlich, dass die Hunde an mir vorbeigehen würden, aber sie haben auf meinem Schreibtisch effektiv einen prominenten Platz eingenommen. Seit der Wintersession sind ja zahlreiche Vorstösse zu diesem Thema eingereicht worden.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme der vorliegenden Motion. Sie haben in seiner Stellungnahme auch gesehen, dass er an seiner Sitzung vom 12. April beschlossen hat, eine Verschärfung der Haftpflicht für Hundehalter und ein Versicherungsobligatorium zu prüfen. Nach Auffassung des Bundesrates liegt die Hauptverantwortung für die Vermeidung von Gefahren für die Bevölkerung beim Hundehalter. Nach bundesrätlicher Auffassung sind die Kantone verantwortlich für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Überdies erachtet der Bundesrat die gegenwärtige Rechtsgrundlage im Tierschutzgesetz nicht als genügend, um weitergehende Massnahmen anzuordnen. Er hat an seiner Sitzung vom 12. April lediglich eine Verordnungsänderung beschlossen, die mit dem Tierschutzgesetz und der Verfassung konform ist. Diese Bestimmungen enthalten kein Rassenverbot und keine Bewilligungspflicht, sondern eine Pflicht zur Meldung von Beissunfällen und aggressiven Hunden sämtlicher Rassen. Zudem werden Hundezüchter und Hundehalter vermehrt in die Pflicht genommen, da sie dafür sorgen müssen, dass Hunde weder Menschen noch Tiere gefährden. Im Zusammenhang mit der Totalrevision der Tierschutzverordnung werden wir auch eine obligatorische Ausbildung der Hundehalter mit Prüfung prüfen und wahrscheinlich eine solche vorschlagen.