Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-09-25
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-25
Wortprotokoll
Sie werden meinen Namen nicht bei der Minderheit auf der Fahne finden, obwohl ich Mitglied der SGK bin und die Minderheit jetzt unterstütze. Ich war bei dieser Abstimmung schlicht und einfach nicht dabei; ich war durch eine andere Kommissionsverpflichtung verhindert. Wenn ich dabei gewesen wäre, wäre die heutige Minderheit nicht die Minderheit, sondern die Mehrheit. Dann würde sich die Ausgangslage etwas anders gestalten. Das ist die erste Vorbemerkung.
Die zweite Vorbemerkung: Die Volksinitiative enthält durchaus Elemente, die ich unterstütze. Sie verspricht aber vieles, was sie nicht halten kann. In meinen Augen weist sie insbesondere einen entscheidenden Mangel auf: Es fehlt ein grosser Pfeiler der heutigen Finanzierung, nämlich die individuelle Prämienverbilligung. Dies ist heute immerhin ein ganz entscheidendes Element; es wird meines Erachtens durch das System des der Volksinitiative vorgeschlagenen Artikels 117a der Bundesverfassung, insbesondere durch die Absätze 4 und 5, ausgeschlossen. Ich kann die Volksinitiative deshalb nicht unterstützen; ebenso wenig habe ich der Volksinitiative für eine Einheitskasse zustimmen können. Diese beiden Volksinitiativen widersprechen sich gegenseitig; das ist auch klar. Der Weg, den wir in meinen Augen in der Krankenversicherung einschlagen müssen, geht weder voll in die eine noch voll in die andere Richtung.
Das war schlussendlich der Anlass, welcher eine Minderheit der SGK schon von allem Anfang an dazu gebracht hat, sich Gedanken zu einem direkten Gegenvorschlag zu machen. Ein entsprechender Antrag meinerseits datiert vom 31. Oktober 2005. Sie haben ihn auf der Fahne für die Frühjahrssession 2006 finden können, in der dann, wie Sie wissen, die Vorlage in diesem Rate nicht zur Behandlung kam. Ich weise Sie noch einmal darauf hin, weil Frau Kollegin Fetz da irgendeine politische Schummelei vermutet hat. Der Gegenvorschlag hatte ursprünglich durchaus beide Initiativen im Auge; formell geht das aber nicht. Es ist heute der Gegenvorschlag zur Initiative der SVP. Aber es steckt nicht irgendeine politische Ich-weiss-nicht-was-Übung dahinter.
Ich habe grosse Mühe damit- ich muss auch das noch sagen -, wenn heute der Gegenvorschlag mit dem Argument bekämpft wird, Herr Bundesrat, dieser erfolge "en urgence" und liege nun zeitlich gewissermassen nicht mehr drin. Auf die zeitlichen Verhältnisse haben wir in der Kommission immer wieder hingewiesen. Ich gestatte mir, aus dem vertraulichen Protokoll der Kommission mich selbst zu zitieren, sonst würde ich mir das ja nicht erlauben dürfen. Ich habe am 23. Januar dieses Jahres ausgeführt: "Ich würde es ausserordentlich bedauern, müssten wir am Schluss bekanntgeben, wir hätten diese Geschichte verschlafen und weil uns nun die Zeit fehle, komme ein Gegenvorschlag nicht infrage. Das kann nicht sein. Wenn wir einen Gegenvorschlag für sinnvoll halten, dann müssen wir den Weg dahin gehen. Was ich mit meinem Antrag sicher nicht will, wäre eine Verzögerung der Arbeiten zur Gesetzesrevision, die im Gange sind. Diese dauern deshalb so lange und sind zum Teil deshalb so verfahren und haben der Öffentlichkeit den Überblick wohl längst genommen, weil der Verfassungsartikel keine materielle Lenkungskraft hat und inhaltlich eine Wundertüte sein kann."
Darum geht es im Kern des Gegenvorschlages heute. Wir haben heute auf Verfassungsstufe keine inhaltliche Norm zur Krankenversicherung, sondern nur eine Kompetenz des Bundes, den Krankenversicherungsbereich zu regeln. Inhaltliche Aussagen dazu fehlen völlig. Es geht der Bundesverfassung jegliche Steuerungskraft ab, und wir können dies nicht zuletzt beim jetzt eingeschlagenen Weg der Vielzahl von Teilrevisionen, dem Revisionsweg der kleinen Schritte, deutlich feststellen. Diesem fehlt immer wieder der rote Faden. Die Änderungen, welche gerade unser Rat gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates vornimmt, sind teils massiv - und wir sind nur der Erstrat! -; und wie es hier weitergeht, werden wir erleben. Die Gefahr ist gross, dass die Revisionsschritte nicht sorgfältig und sauber genug aufeinander abgestimmt werden. Und - dies ist heute ganz wichtig geworden - es geht der öffentliche Durchblick in all diesen Revisionsarbeiten verloren.
Wir müssen doch dem Volk, aber auch allen am Gesundheitswesen und an der Krankenversicherung Beteiligten wieder verständlich machen, wohin die Reise geht. Wir müssen verständlich machen, was das Ziel aller Einzelschritte eigentlich ist und wie sie zusammenhängen, dass die Teilrevisionen Teil eines Ganzen sind und wie dieses System eben aussieht. Dieses Verständnis, da werden Sie mir zustimmen, ist heute weitherum verlorengegangen. Es rechtfertigt sich deshalb durchaus, in der Bundesverfassung die Eckpfeiler eines tragenden Systems der Krankenversicherung festzuschreiben. Gleichzeitig wird auch der Entwicklung entgegengewirkt, das heutige Vakuum auf Verfassungsebene im Vierjahresrhythmus gewissermassen mit weiteren Volksinitiativen zu füllen. Mit dem Gegenvorschlag geben wir der Krankenversicherung klare Konturen und legen die Grundzüge fest. Dies ist auch geeignet, den laufenden Teilrevisionen einen festen Rahmen zu geben. Damit blockieren wir diese Teilrevisionen nicht, sondern erreichen gerade das Gegenteil. Wir sehen dies deutlich im Verhältnis zu den Kantonen. Heute geraten wir bei allen Einzelvorlagen früher oder später in den Clinch mit den Gesundheitsdirektoren der Kantone. Dies dürfte nicht zuletzt an der sehr offenen Kompetenzzuweisung zwischen Bund und Kantonen liegen. Gerade hier fehlt eben jegliche Lenkungskraft der Bundesverfassung, und diese Unbestimmtheit führt dann folgerichtig immer wieder zu einem Seilziehen und zu Streitigkeiten, was gerade uns als Ständekammer dann belastet.
Natürlich höre ich die Stimmen, der Gegenvorschlag, wie er vorliegt, bringe kaum Neues. Dies mag teilweise so gesehen werden, der Vertreter der Minderheit hat aber immerhin auf die Neuerungen hingewiesen. Gut, auch ich wünsche mir durchaus, dass noch weitere Nägel eingeschlagen werden; und die Subkommission hat der SGK vorgeschlagen, noch einen durchaus wesentlichen Nagel einzuschlagen. Auch dieser hat leider keine Mehrheit gefunden. Der Gegenvorschlag enthält so noch keinen konkreten Vorschlag zur Beseitigung der unseligen finanziellen Unterscheidung von ambulanter und stationärer Behandlung. Das kann im Zweitrat noch aufgegriffen werden. Ich hoffe sehr darauf. Ich verzichte heute auf einen weiteren Antrag, denn dies käme dem Grundanliegen der Verankerung der Grundsätze auf Verfassungsebene nicht entgegen.
Aber noch einmal: Der Gegenvorschlag bringt immerhin auch in dieser Form etwas Entscheidendes: Er legt unzweideutig eine Systemlinie der Krankenversicherung fest und schafft damit Sicherheit und eine Grundlage für die Reihe der Teilrevisionen und die Fortentwicklung der Krankenversicherung insgesamt.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.
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