Schwaller Urs · Ständerat · 2006-09-25
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-25
Wortprotokoll
Mit Entscheid und Botschaft vom 22. Juni 2005 hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, die Volksinitiative "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten und sie zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat lehnt die Initiative insbesondere deswegen ab, weil deren Titel tatsächliche Prämiensenkungen in der obligatorischen Krankenversicherung verspreche, die aber in Wirklichkeit nur durch einen Abbau der Grundversicherung erreicht werden könnten. Aus dem Initiativtext gehe zudem nicht klar hervor, welche Leistungen von der Grundversicherung ausgeschlossen würden. Die Initiative biete auch keine Lösung für das Problem der Kosteneindämmung. Nach Meinung des Bundesrates können die derzeit laufenden Revisionen des KVG als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative betrachtet werden, da mit ihnen das gleiche Ziel angestrebt, aber eine viel ausgewogenere Lösung vorgeschlagen werde.
In der Botschaft führt der Bundesrat aus, dass mit der Verlagerung eines Teils der notwendigen Leistungen aus dem heute umfassenden Angebot der Grundversicherung neu in die freiwillige Zusatzversicherung der soziale Charakter der schweizerischen Krankenversicherung massgeblich gefährdet werde. Die Einschränkung auch notwendiger Leistungen bedeute einen Rückfall in die altrechtlichen Unzulänglichkeiten und bewirke damit einen Solidaritätszerfall zwischen Kranken und Gesunden, zwischen Jungen und Alten, zwischen Frauen und Männern. Mit Ausnahme der Leistungen, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist, lehnt der Bundesrat jeglichen Abbau des von der Grundversicherung gedeckten Leistungsangebotes ab. So weit die Begründung des Bundesrates. Im Übrigen verweise ich auf die Botschaft, in welcher in fünf Punkten zudem ausgeführt wird:
1. dass unter anderem Leistungen bei Mutterschaft und für Prävention nicht mehr unter die Pflichtleistungen fallen könnten;
2. dass die im Initiativtext vorgeschlagene Formulierung zu einer Aushöhlung des Wirksamkeitsbegriffes führen könne;
3. dass mit der Initiative entweder eine massive Erhöhung des Beitrages der öffentlichen Hand oder eine massive Verlagerung der Grundversicherung in die Zusatzversicherungsbereiche zur Diskussion stehe;
4. dass die Initiative mit ihrer vagen Formulierung auch ein Finanzierungsmodell zulasse, das auf die individuelle Prämienverbilligung von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen verzichte;
5. dass durch das Verbot für Grundversicherer, sich an den Leistungserbringern zu beteiligen, Managed-Care-Modelle mit echtem kostendämpfenden Potenzial infrage gestellt würden.
Zusammenfassend erklärt der Bundesrat denn auch, die Initiative enthalte - abgesehen von der Vertragsfreiheit - keine tauglichen Instrumente zur Kostendämpfung. Echte kostendämpfende Massnahmen, d. h. Rationalisierungen ohne Qualitätseinbussen bei der medizinischen Versorgung, würden in der Initiative nicht vorgeschlagen bzw. sogar verhindert.
In einem Gespräch mit der SGK-SR haben Vertreter des Initiativkomitees insbesondere bestritten, dass mit der Annahme der Initiative die Übernahme von Kosten bei Mutterschaft und für die Prävention ausgeschlossen werde. Gleiches gelte auch für die Möglichkeit der Weiterführung des Prämienverbilligungssystems. Managed-Care-Modelle würden ebenfalls nicht verunmöglicht. Trotz dieser Präzisierungen beschloss die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, dem Rat - entsprechend dem Antrag des Bundesrates - die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. So weit der erste Punkt.
Keine so klare Meinung hatte die Kommission in der Frage, ob die Initiative mit oder ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen werden solle. Nachdem in der Januarsitzung ein Antrag auf Ausarbeitung eines Gegenvorschlages noch mit einer Stimme Differenz unterlegen war, beschloss die Kommission Ende Mai mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages. Für die Ausarbeitung des nun beschlossenen Gegenvorschlages wurde eine Subkommission eingesetzt. Diese hat den im schriftlichen Bericht ausführlich dargestellten Gegenvorschlag den Sommer über mit Hilfe eines Experten ausgearbeitet. Nach zweimaliger Diskussion hat es die Kommission dann aber mit 6 zu 5 Stimmen wieder abgelehnt - Sie finden das wiederum im Bericht -, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Kommissionsmehrheit, die ich vertrete, hält dafür, dass der Gegenvorschlag nichts wirklich Neues für die Lösung der KVG-Probleme bringe, sondern bloss eine Aufzählung der zahlreichen laufenden Projekte sei. Damit besteht die Gefahr, dass deren Behandlung bis zur Volksabstimmung über den neuen Verfassungsartikel verzögert würde und - noch ungünstiger - dass bei einer Ablehnung des Gegenvorschlages die laufenden Verhandlungen und Vorhaben sogar blockiert würden. Gedacht wird hierbei insbesondere an die Spitalfinanzierung und an den Risikoausgleich, aber auch an die Managed-Care-Vorlage.
Als weiteres Argument führt die Mehrheit an, dass die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung über zentrale Fragen wie eine klare Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen ebenfalls keine klaren Aussagen mache. Ausgeführt wurde auch, dass ein Gegenvorschlag allenfalls eine Brücke für den Rückzug der Initiative baue, was allenfalls im Interesse der weiteren Arbeiten in der Kommission und im Rat sei. Weil diesbezüglich bindende Aussagen fehlen, genügt der Kommissionsmehrheit aber auch dieses Argument nicht zur Unterstützung eines Gegenvorschlages - eines Gegenvorschlages, der im Übrigen bis heute auch nicht in einer Vernehmlassung etwas eingehender hätte geprüft werden können.
Alles in allem sieht die Kommissionsmehrheit keinen überzeugenden Grund, um die laufenden Projekte durch einen weit formulierten Verfassungsartikel zu verzögern oder gar zu gefährden.
En résumé, la majorité de la commission est d'avis qu'un nouvel article constitutionnel n'apporterait rien, et cela d'autant plus que, par souci de consensus - si je peux m'exprimer ainsi -, la nouvelle disposition devrait être formulée de manière trop vague. Un tel contre-projet, qui n'a jamais [PAGE 718] fait l'objet d'un examen approfondi dans le contexte d'une procédure de consultation, risquerait de freiner les travaux en cours.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen denn auch, dem Bundesrat zu folgen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar ohne ihr einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.