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Briner Peter · Ständerat · 2006-09-26

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Mit der Totalrevision dieses Gesetzes dürfte sich die Pensionskasse des Bundes nach turbulenten Jahren quasi ins Erwachsenenalter emanzipieren. Das ist ihr zu gönnen. Wir wollen, dass diese Kasse ausfinanziert ist, was ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist und für jede private Pensionskasse auch gilt. Wir wollen auch, dass die Angestellten des Bundes und die Rentner Transparenz und Rechtssicherheit haben und über eine gute zweite Säule verfügen - es muss keine luxuriöse, aber es darf auch keine schäbige Lösung sein.

Das Revisionsvorhaben war anspruchsvoll, weil gleichzeitig mit der Konsolidierung und der Senkung des technischen Zinssatzes der Primatwechsel vollzogen werden musste. Alle drei Zielsetzungen entsprechen einer Notwendigkeit. Das Ganze dann noch einigermassen ausgabenneutral auszutarieren war auch nicht ganz einfach. Um diese Revision politisch nicht weiter zu verzögern, haben wir in der Kommission das Konzept mit einer geschlossenen Rentnerkasse - es hätte auch seine Vorzüge gehabt - nicht weiterverfolgt. Ich betrachte die Vorlage heute als weitgehend [PAGE 744] ausgewogen, wenn Sie im Wesentlichen den Anträgen der Mehrheit folgen.

Darf ich noch zwei Bemerkungen anfügen?

1. Der Antrag, in Artikel 15a und im BVG eine extensive Offenlegungspflicht für Anlageverantwortliche einzuführen, hat uns in der Kommission vor dem Hintergrund vermuteter Missbräuche - der Entscheid war möglicherweise zu spontan - auf dem falschen Fuss erwischt. Immerhin haben uns die Vertreter der Verwaltung nicht davon abgehalten. Heute sieht es so aus, als ob das Problem dieser Offenlegungsbestimmungen im Rahmen anderer gesetzgeberischer Reformen systemkonform gelöst werden könnte. Wir werden dazu zweifellos noch näher orientiert werden. Es liegen zu diesem Punkt Einzelanträge vor. Das ist also ein Punkt, der neu oder vertieft diskutiert werden muss, vielleicht im Rahmen dieser Debatte, vielleicht auch später.

2. Im Zusammenhang mit dieser Revision gestatte ich mir, auf eine Altlast aufmerksam zu machen. Es geht um das singuläre Problem der nicht ausfinanzierten Arbeitgeberbeiträge für Lehrpersonen an Schweizer Schulen im Ausland. Zur Zeit der Entstehung des Fehlbetrages war der Bund verpflichtet, für die Arbeitgeberbeiträge in der beruflichen Vorsorge der Lehrpersonen im Ausland aufzukommen, was er nicht getan hat. Der in den Jahren zwischen 1964 und 1988 entstandene Fehlbetrag bedroht heute mehrere der 16 Schweizer Schulen in ihrem Bestand. Diese Fehlbeträge betreffen sogar Schulen, die es gar nicht mehr gibt. In der Kommission wurde uns erklärt, dass die Pendenz erkannt sei und dass dieses Problem im Rahmen und auf der Basis von Artikel 19 Absatz 3 gelöst würde, sobald dieses Gesetz dann in Kraft sei. Aufgrund dieser der Kommission abgegebenen Zusicherung gehe ich davon aus, dass dieser Fehlbetrag auch tatsächlich vom Bund bzw. von Publica übernommen wird. Ich wäre Herrn Bundesrat Merz sehr dankbar, wenn er das hier auch bestätigen würde.