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Frick Bruno · Ständerat · 2006-09-26

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Die einzige verbliebene Differenz findet sich bei Artikel 1 Absatz 2. Hier hat der Nationalrat einen Satz eingefügt und in der ersten Differenzbereinigung darauf beharrt. Er lautet: "Er" - der Bund - "beachtet dabei die Bedürfnisse des Jugend- und Gesundheitsschutzes", nämlich dann, wenn er den Betrag der Biersteuer festsetzt. Unsere Kommission beantragt Ihnen mit der knappsten aller Mehrheiten, nämlich mit 6 zu 5 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen.

Was ist der Inhalt dieser Bestimmung? Diese Bestimmung ist reine Deklaration, das ergab sich auch aus der Lesung im Nationalrat. Massnahmen oder konkrete Anordnungen ergeben sich daraus nicht. Insbesondere ist diese Bestimmung keine gesetzliche Grundlage, um die Biersteuer so zu erhöhen, dass sich dadurch das Verhalten der Jugendlichen lenken oder beeinflussen liesse. Wollte man die Biersteuer als Lenkungsabgabe ausgestalten, müssten die heutigen 20 Rappen pro Liter um ein Vielfaches, wahrscheinlich um mindestens das Fünf- bis Zehnfache, also um ein bis zwei Franken pro Liter, erhöht werden. Und dann ist immer noch die Frage gestattet: Wohin lenken wir damit die Jugendlichen - zur Abstinenz oder zum Konsum anderer Alkoholika? Es kann nicht sein, dass der Jugendschutz über die Biersteuer erfolgt; Jugend- und Gesundheitsschutz müssen über andere Massnahmen erfolgen. Nötig sind sie, aber nicht über die Biersteuer. Diese ist eine reine Fiskalabgabe, und man kann damit nicht das Verhalten der Jugendlichen ändern wollen, wo wir doch vor wenigen Jahren die Steuern auf den gebrannten Wassern, den Schnäpsen, massiv gesenkt haben und wo wir uns eben daranmachen, auch die schweren Weine mit über 15 Alkoholprozenten als Weine zu bezeichnen und den Konsum dieser Weine zu erleichtern.

Es geht hier also nur darum, zu deklarieren, dass man den Jugendschutz will, aber es geht nicht um konkrete Massnahmen. Wir haben in der Kommission auch die Variante geprüft, auf Absatz 2 zu verzichten und den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, uns konkrete Massnahmen für den Jugendschutz vorzuschlagen. Die Kommissionsmehrheit will aber diesen Weg nicht einschlagen. Sie verlässt sich dabei auf die Zusicherung von Herrn Bundesrat Merz, dass der Bundesrat einen Bericht zur Eindämmung des Alkoholismus bei den Jugendlichen, zur Alkoholprävention, in Arbeit hat und uns diesen in spätestens ein bis zwei Jahren [PAGE 742] vorlegen will. Anhand dieses Berichtes wollen wir in der Kommission entscheiden, was zu tun ist.

Zum Schluss: Wir schliessen uns dem Nationalrat an. Es ist keine schöne Gesetzgebung, darin sind wir uns einig. Aber wenn wir uns schon dem Nationalrat anschliessen, wollen wir auch klar sagen, dass diese Bestimmung keine gesetzliche Aufforderung für eine Erhöhung der Biersteuer sein kann. Das sei gesagt zuhanden der Materialien und zuhanden von allfälligen künftigen parlamentarischen Wünschen.

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