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Maissen Theo · Ständerat · 2006-09-27

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Es sind jährlich zwei Berichte, welche im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Schweiz im Europarat verfasst werden. Es ist einerseits der Bericht der Parlamentarierdelegation über die Tätigkeit in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, und es ist andererseits der Bericht des Bundesrates, der uns heute vorliegt, der vor allem die Tätigkeit des Bundesrates im Ministerkomitee des Europarates behandelt.

Es war früher möglich, dass beide Berichte zusammen beraten wurden. Das war letztes Jahr nicht der Fall. In diesem Jahr ist es ebenfalls so, dass wir diese beiden Berichte getrennt behandeln. Wir haben den Bericht der Delegation bereits in der Sommersession behandelt, und wir behandeln jetzt den Bericht des Bundesrates. Es ist der Wunsch der APK, dass man diese beiden Berichte wie früher zusammen behandelt, weil es dann eher möglich ist, eine Gesamtschau über die Tätigkeiten im Europarat zu erhalten.

In seinem Bericht unterstreicht der Bundesrat die Bedeutung des Europarates für die Schweiz und ihre internationalen Aktivitäten. Es geht in erster Linie um die Durchsetzung der Menschenrechte sowie die Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Der Grundpfeiler für diese Aktivitäten ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Es ist so, dass heute für 800 Millionen Europäerinnen und Europäer mit diesem Gerichtshof ein konkretes Instrument für den Menschenrechtsschutz besteht. Das Problem, das wir im Zusammenhang mit dem Gerichtshof haben, ist seine Überlastung. Es sind heute dort nicht weniger als 80 000 Verfahren hängig.

Die spezifische Bedeutung des Europarates für die Schweiz liegt in der Möglichkeit, dass die Schweiz in verschiedensten Bereichen regelmässig auf gleicher Ebene mit Ländern - unter anderem der EU - Kontakt haben kann. Es sind heute 25 EU-Mitglieder gleichzeitig Mitglieder des Europarates, der insgesamt 46 Mitgliedstaaten zählt. Wenn in absehbarer Zeit Bulgarien und Rumänien ebenfalls Mitglied der EU sein werden, sind es dann 27 EU-Mitgliedstaaten, die auch Mitgliedstaaten des Europarates sind.

Zwar ist der Europarat nach wie vor wichtig für Gesamteuropa bezüglich der Entwicklung verbindlicher Rechtsnormen. Wir wissen, dass er für manche Länder auf lange Zeit die einzige Möglichkeit sein wird, in Europa zusammenzuarbeiten, weil sie auf absehbare Zeit hin kaum die Möglichkeit haben, Anschluss bei der Europäischen Union zu finden. Und trotzdem, obwohl der Europarat diese Bedeutung hat, gibt es Fragen der Funktionsabgrenzung zwischen dem Europarat und der Europäischen Union, und hin und wieder spürt man im Europarat, dass manchmal auch das Selbstverständnis des Europarates gegenüber der - vor allem im wirtschaftlichen Bereich - bedeutenderen Europäischen Union etwas fehlt.

Zur Frage der Funktionalität und auch der Arbeitsweise des Europarates hat das EDA im März 2004 eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Arbeitsthema "Strategie der Schweiz im Europarat". Vertreten waren in dieser Arbeitsgruppe die Bundesversammlung, die Bundesverwaltung, als Experte ein Schweizer Richter am Europäischen Gerichtshof und dann auch die Kantone und Gemeinden, welche innerhalb des Europarates dem Kongress der Gemeinden und [PAGE 774] Regionen angehören. Im Mai dieses Jahres ist dann der Bericht dieser Arbeitsgruppe herausgekommen, unter dem Titel "Der Europarat. Überlegungen einer Schweizer Arbeitsgruppe". Im Bericht sind Überlegungen und Empfehlungen über die Zukunft des Europarates und die notwendigen Reformen zusammengefasst. Dieser Bericht wurde im Hinblick auf das dritte Gipfeltreffen der Minister entworfen und dann auch verabschiedet und den interessierten Staaten zugestellt.

Frühere Gipfeltreffen fanden 1993 und dann 1997 statt, das dritte Gipfeltreffen fand am 16./17. Mai 2005 in Warschau statt. An diesem Gipfeltreffen wurden eine Erklärung und ein Aktionsplan zu den grundlegenden Aufgaben des Europarates verabschiedet. Es wurde dabei festgestellt, dass das rechtsstaatliche Empfinden, die Demokratie und die Einhaltung der Menschenrechte Vorrang haben; das seien die Prioritäten des Europarates. In allererster Priorität, so wurde festgestellt, gehe es um die langfristige Effizienz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Es wurde in diesem Zusammenhang für die Belange des Gerichtshofes ein Rat der Weisen eingesetzt, der eine Gesamtstrategie ausarbeiten soll.

In der Erklärung wird des Weiteren verlangt, dass ein Memorandum zwischen dem Europarat und der Europäischen Union erarbeitet werde. In diesem Memorandum sollen der künftige Rahmen der Zusammenarbeit dieser zwei internationalen Organisationen und die gegenseitigen Wechselwirkungen definiert werden.

In der anschliessenden Session des Ministerkomitees vom 16./17. November 2005 wurden vor allem Fragen der Umsetzung der Ergebnisse dieses dritten Gipfeltreffens besprochen. Bezüglich der Prioritäten des Europarates hat Frau Bundesrätin Calmy-Rey ausgeführt, "dass es für den Europarat in Anbetracht beschränkter Budgetmittel nicht mehr infrage kommt, seine Bemühungen weiterhin auf zwar unbestreitbar nützliche, aber nicht vorrangige Bereiche zu verzetteln", und "dass die Schweiz alle Tätigkeiten des Europarates - mit Ausnahme derjenigen betreffend die Menschenrechte - kritisch überprüft und dass dieser Entscheid anlässlich der Annahme des Budgets 2006 zum ersten Mal angewendet werden soll". Dem kann man an sich zustimmen. Die Frage ist natürlich nur, welcher Grundlagen es zur Entwicklung der Menschenrechte bedarf. Genügen hier nur formaljuristische Rahmenbedingungen, oder geht es eben nicht auch um Fragen im Bereich der Lebensgrundlagen, um die wirtschaftliche Situation zum Beispiel in mittel- und osteuropäischen Ländern?

Ihre APK hat den Bericht des Bundesrates am 3. Juli behandelt; sie hat ihn verdankt und beantragt Kenntnisnahme. Sie hat schlussendlich im Rahmen der geführten Diskussionen noch festgestellt, dass es heute für in Kosovo Betroffene unmöglich sei, an den Gerichtshof zu gelangen. Sie fordert in diesem Zusammenhang das EDA auf, dieser Frage nachzugehen.

Ich bitte Sie also namens der Kommission, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.