Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-09-27
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-27
Wortprotokoll
Wie wird das Parlament an der Fortentwicklung der bilateralen Verträge beteiligt? Wie wahrt das Parlament die Volksrechte? Das ist doch eine unserer noblen Aufgaben. Ich erlaube mir, Ihnen diese beiden Fragen anhand dieses "grünen Buches" zu unterbreiten.
Wir wissen, dass Staatsverträge im Allgemeinen der Genehmigung der Bundesversammlung bedürfen und teils dem Referendum unterliegen. Es gibt aber Ausnahmen, wo der Bundesrat zuständig ist. Es gibt zwei Typen von Ausnahmen: Fälle, bei denen Gesetz oder Staatsvertrag eine solche Ermächtigung aussprechen, und Fälle, bei denen sich der Bundesrat als ermächtigt erachtet, weil es sich um einen Vertrag von beschränkter Tragweite handelt. Es gibt auch eine Theorie und vielleicht sogar eine Praxis in der Bundesverwaltung, die von stillschweigenden Ermächtigungen und Delegationen an den Bundesrat ausgeht. Jedenfalls sind das zusätzliche Situationen, bei denen der Bundesrat sich als zuständig erachtet.
Nun muss der Bundesrat jährlich Bericht erstatten, damit diese von der Verwaltung geschlossenen Verträge sowie die vom Bundesrat abgeschlossenen Verträge kontrolliert werden können. Wie der Kommissionspräsident gesagt hat, geht es darum, ein umfassendes Bild über die bundesrätliche Praxis und über die Beweggründe dahinter zu bekommen. Das Parlament muss die Möglichkeit erhalten, eine nachträgliche Genehmigung oder eine Kündigungsmöglichkeit zu verlangen und durchzusetzen.
Ich frage mich in Anbetracht dieser Grundsätze, warum der Bericht keine Ausführungen über das gestützt auf die bilateralen Verträge übernommene EU/EG-Recht enthält. Das sind auch Verträge: sowohl die sogenannten Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse wie auch das von EU-Organen erlassene Recht, das via Staatsvertrag generell anerkannt ist. Denken Sie an den Bereich des Luftverkehrs und der Luftverkehrssicherheit; zum Teil betrifft es auch Schengen. Die Botschaft zu den Bilateralen II anerkennt, dass es sich hier um Verträge handelt. Ich nehme an, das gilt generell, nicht nur bei Schengen. Nochmals: Der Vertragscharakter dieser Übernahmen dürfte nicht bestreitbar sein. Und wenn es sich um Verträge handelt, dann frage ich, warum in diesem Bericht keine Auskunft darüber erteilt wird.
Die parlamentarische Kontrolle bezieht sich im Wesentlichen auf zwei Fragen. Erstens hat der Bundesrat bei der Übernahme oder Weiterentwicklung des EU-Rechtes anerkannt und darzutun, ob das Parlament oder allenfalls das Volk zuständig sein könnte. Hat er differenziert zwischen Parlament und Volk auf der einen Seite und dem Bundesrat auf der anderen Seite? Zweitens: Sind die Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse oder die sonst im Verfahren der EU zustande gekommenen Rechtsänderungen - von vorneherein und nicht erst nachträglich - erfasst worden? Die schweizinterne Zustimmung muss doch vorgängig vorliegen und darf nicht erst nach dem Beschluss zustande kommen. Es ist mir klar, dass das ganze Vertragsrecht recht komplex ist. Umso mehr besteht das Bedürfnis, dass man einmal im Jahr dem Parlament und der Öffentlichkeit Auskunft darüber erteilt.
Schliesslich: Warum wird das von der Schweiz übernommene Recht nicht wie schweizerisches Recht publiziert? Denn via Publikation könnte das Parlament ja ebenfalls seine Kontrolle ausüben. Vertraglich vorgeschrieben ist eine Publikation nur im Luftverkehrsabkommen. Aber auch bei den übrigen Abkommen stellt sich die Frage, ob nach internem, schweizerischem Recht nicht eine Publikation erfolgen müsste. Eine Publikation mit dem blossen Titel des von der EU übernommenen Rechtes im schweizerischen Recht dürfte doch nicht genügen! Der Schweizer, die Schweizerin muss sich doch im schweizerischen Recht, in der schweizerischen Rechtssammlung über das Recht orientieren können, das in der Schweiz gilt! Der Hinweis auf eine Website der Bundesverwaltung kann kein Ersatz sein für eine ordentliche Publikation. Ich habe staatsrechtliche, rechtsstaatliche Bedenken und habe auch Bedenken, ob wir unser Vertragsrecht so korrekt durchsetzen können. Ich meine, es müsse sichergestellt werden, dass das Recht, auf das allenfalls verwiesen wird, wirklich das massgebende Recht ist; es gibt Ausnahmen, die daran zweifeln lassen.
Ich schliesse wie folgt ab: Ich frage mich, ob Bereinigungsbedarf besteht - sollte ich mich irren, bin ich selbstverständlich bereit, darauf zurückzukommen -, was die Übernahme und die Weiterentwicklung von EU-Recht in der Schweiz betrifft; wir müssen das thematisieren. Weiter besteht Bereinigungsbedarf, was die Beteiligung des Parlamentes anbetrifft. Dieser Prozess der Übernahme muss mit und darf nicht ohne Parlament erfolgen. Ich habe weiter einen Bereinigungsbedarf ausgemacht, was die Publikation nach den Regeln des Rechtsstaates betrifft.
Ich bitte die Kommission, ich bitte aber auch den Bundesrat, sich dieser Problematik anzunehmen und sie bis zum Bericht 2007 zu klären und hoffentlich auch noch zu bereinigen. Wir müssen wissen, was an EU-Recht gilt.