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preparatory:AB 68279

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-28

Wortprotokoll

Herr Bonhôte will den Kreditvorbehalt, wo es hier "im Rahmen der bewilligten Kredite" heisst, streichen. Wir haben uns in unserer Kommission mit der Bedeutung dieses Kreditvorbehaltes auseinandergesetzt. Seitens des Bundesrates und der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass dieser Passus "im Rahmen der bewilligten Kredite" an sich eine Routinelösung darstelle. Er entspricht den Empfehlungen, die im Rahmen des Haushaltrechtes gemacht werden. Mit einer solchen Formulierung wird versucht, dem Anliegen der finanzpolitischen Flexibilität Rechnung zu tragen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass für die Ausrichtung von Abgeltungen zwei Rechtsgrundlagen notwendig sind. Einerseits braucht es die generell-abstrakte Regelung in einem Gesetz, wie dies nun mit der vorliegenden Bestimmung der Fall ist, und andererseits den Beschluss im Rahmen des Budgets oder eines anderen Finanzbeschlusses. Wenn wir keinen entsprechenden Finanzbeschluss des Parlamentes, sondern nur eine Grundlage haben, welche den Bund verpflichtet, eine Zahlung vorzunehmen, dann kann diese Zahlung gar nicht vorgenommen werden. Zahlungen können nur geleistet werden, wenn beide Grundlagen gegeben sind. Das heisst also für den konkreten, vorliegenden Fall, dass es an sich nichts daran ändert, ob wir nun einen solchen Vorbehalt anbringen oder nicht. Aber es ist sinnvoll, mit der Formulierung dieser Bestimmung deutlich zu machen, dass das Gesetz allein nicht genügt, sondern das Parlament im Rahmen der Finanzbeschlüsse die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen muss.

In der Botschaft betont der Bundesrat ausdrücklich, der Anspruch auf die Abgeltung bleibe auch mit dieser Vorbehaltsformulierung bestehen. Ihre Kommission hat den Antrag, wie er heute als Minderheitsantrag vorliegt, mit 5 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Namens der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, dem Bundesrat zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Bonhôte abzulehnen.

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