Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-09-28
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-28
Wortprotokoll
Die Bundesversammlung darf diese Bestimmung meines Erachtens genehmigen, und zwar ohne Wenn und Aber - ob mit oder ohne Minderheit, spielt letztlich keine Rolle. Ich stimme für die Mehrheit.
Die rechtliche Bedeutung dieser Bestimmung ist beschränkt; der Kommissionssprecher hat dies deutlich zum Ausdruck gebracht. Sie betrifft nur die Kompetenzverteilung. Bei der Ausübung dieser Kompetenz muss sich der Kanton Basel-Stadt an die Rechtsordnung halten, und zwar an die Rechtsordnung des Bundes wie auch an jene der Nachbarkantone. Es gibt kein Widerstandsrecht gegen den Bund. Im funktionierenden Rechtsstaat ist man auf die Rechtsmittel und die demokratischen Wege verwiesen, die zur Verfügung stehen. Ergänzt sei, dass sich das auch auf das Gebiet eines Nachbarkantons bezieht: Es wäre nicht zulässig, unter Berufung auf diese Bestimmung politische Aktivitäten in einem Nachbarkanton zu initiieren, zu finanzieren und mitzutragen.
Was ist der Grund für diese Toleranz? Der Föderalismus erträgt eben den Pluralismus. Ein blosser Zielkonflikt zwischen eidgenössischer und kantonaler Politik macht keine Bundesrechtswidrigkeit aus. Die Kantone dürfen in ihren Verfassungen auch andere Auffassungen zum Ausdruck bringen, selbst wenn dies für den Bund ärgerlich und mühsam ist. Föderalismus ist eine anspruchsvolle Staatsform. Es ist ein liberales Grundbekenntnis, das hier durchschlägt.
Wenn man aus einer derartigen Bestimmung keinen Nachteil ableiten will, dann muss das auch heissen, dass man daraus keinen Vorteil zulasten anderer Kantone ableiten darf. Was heisst das konkret? Hier möchte ich den Gedanken von Kollege Reimann weiterführen. Wir laufen in diesem Land auf eine Versorgungslücke zu, wir laufen auf das Ende der Versorgung mit Kernenergie zu, sei es aus dem Inland, sei es aus dem Ausland. Hier kann sich nun die Frage stellen, wie man mit dieser Knappheit umgeht. Es dürfte doch klar sein, dass dann Kantone, die wie hier beispielsweise Basel-Stadt eine derartige Bestimmung in ihre Kantonsverfassung aufnehmen, daraus keinen Vorteil zulasten anderer Kantone ableiten können - etwa einen Vorteil beim Bezug von Wasserkraftenergie anstelle der jetzt nicht mehr bestehenden Kernenergie. Das muss klargestellt werden.
Schliesslich - wie der Kommissionssprecher gesagt hat -: Eine Genehmigung ist kein Blankoscheck, man kann sie widerrufen. Wenn sich die Anwendung als bundesrechtswidrig erweisen sollte, dann ist sie ohnehin wirkungslos. Die Kantone dürfen auch dort, wo sie Spielraum haben, nicht gegen den Sinn und Geist des Bundesrechtes verstossen und dessen Zwecke nicht beeinträchtigen und auch nicht vereiteln; davon hat sich offenbar die Minderheit führen lassen. Deshalb habe ich letztlich Mühe mit dem Minderheitsantrag, weil er etwas ausdrückt, was ohnehin generell gelten muss. Wenn wir das in einzelnen Fällen ausdrücklich sagen und in anderen nicht, kann sich die Frage stellen, ob es dann in den anderen Fällen nicht gelte. Das ist ja sicher nicht die Meinung, auch nicht die Meinung der Minderheit.
Schliesslich steckt für mich hinter dieser Bestimmung ein politisches Problem; das ist für mich das Eigentliche an dieser Geschichte. Es ist ein Stück Sankt-Florians-Politik, das hinter dieser Bestimmung steht. Zunächst meine ich, dass diese Bestimmung das Zusammenleben in der Nordwestschweiz nicht erleichtert. Ich sage das bewusst aus der Sicht des grössten Nordwestschweizer Kantons und stelle etwa die Frage, wie die S-Bahn Basel ohne den Aargau gestartet wäre, und stelle etwa die Frage, wie die Fachhochschule Nordwestschweiz ohne den Aargau zustande gekommen wäre. Man könnte andere Beispiele erwähnen. Wenn man so miteinander umgeht, erleichtert das die Zusammenarbeit nicht.
Es geht aber noch um ein weiteres Problem, das gerade den Ständerat angehen muss: Es geht um die Konflikte zwischen Kantonen und der Bundesinfrastruktur. Der Bund hat eigene Werke, die Bahn und nun auch die Nationalstrasse. Das Bundesrecht ermöglicht eine Reihe von Werken: Kraftwerke aller Art, Stromleitungen, Pipelines, Entsorgungsanlagen, Flugplätze usw. Wo soll all das realisiert werden, wenn sich diese Grundhaltung von Basel-Stadt durchsetzen sollte?
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Gerade aus aargauischer Sicht könnte man sagen: Jetzt ist genug! Ich denke etwa an die Ausbaupläne der Bahn zwischen Aarau und dem Limmattal. Das ist ein Werk, das uns gewaltig belasten kann und gegen das ich grosse Bedenken habe. Das muss ich deutlich sagen: Ich habe grosse Bedenken. Es bringt uns im Übrigen auch nichts; aber das sage ich nur nebenbei. Letztlich steckt hinter dieser Bestimmung also ein Problem der freundeidgenössischen Solidarität und nicht ein Rechtsproblem.
Für mich ist es ein Zeichen der Entsolidarisierung. So können wir nicht miteinander umgehen. Es darf nicht einreissen, dass man nur die Vorteile der Gemeinschaft, der Eidgenossenschaft, für sich in Anspruch nimmt und sich bei den Nachteilen zurückhält. Das ist es, was mich ärgert. Es ist ein bedauerliches Zeichen der Entsolidarisierung, das unsere Zusammenarbeit erschwert. Trotzdem sage ich tolerant Ja zur Genehmigung.