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Wicki Franz · Ständerat · 2006-10-02

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-02

Wortprotokoll

In Artikel 34, wie uns diese Bestimmung nun von der Kommission vorgeschlagen wird, ist tatsächlich eine Problematik enthalten. Das haben auch die Voten meiner Vorrednerin und meines Vorredners klar gezeigt.

Die Problematik hat den Nationalrat und den Ständerat bei der Beratung des Bundesgerichtsgesetzes beschäftigt. In der Differenzbereinigung hat sich der Ständerat dem Nationalrat angeschlossen und den Vorschlag des Bundesrates übernommen. Doch damals hielt ich als Kommissionsberichterstatter fest: "Die Kommission hält jedoch ausdrücklich fest, dass sie die Thematik des Beschwerdeweges im Bereich der Raumplanung, des Bauverfahrens und des Umweltrechtes auch mit der nun beschlossenen Regelung" - im Bundesgerichtsgesetz - "nicht als gänzlich bereinigt ansehen kann. Im Rahmen der Motion 'Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung', welche die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates am 15. November 2004 eingereicht hat, wird es möglich sein, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und die aufgeworfenen Fragen nochmals aufzunehmen." (AB 2005 S 552)

Wir haben also eine Motion 04.3664 vom 15. November 2004, und ich bin der Meinung und empfehle, dass der Zweitrat sich im Zusammenhang mit Artikel 34 auch mit dieser Motion wesentlich auseinandersetzt und all die Fragen, die hier aufgeworfen werden, zu beantworten sucht. Dann soll unsere Kommission, die UREK, unserem Rat in der zweiten Beratung Bericht erstatten.