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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-10-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-10-03

Wortprotokoll

Schon heute stellt der Bund Bedingungen bei der Gewährung von Steuererleichterungen: Gewährungen in zwei Etappen mit Bedingungen und auch Klauseln bei Missbräuchen. Man nennt diese technisch auf neudeutsch "Clawbacks". In der Praxis ist die Kontrolle während des Zeitraums der Erleichterung ohne weiteres möglich. Danach wird es hingegen viel schwieriger, die Einhaltung strengerer Bedingungen, insbesondere in Anbetracht der Entwicklung der Märkte, aufzudrängen. Ich glaube auch, dass man die Reichweite eines solchen Missbrauchs nicht übertreiben darf. Bis heute konnten wir nur eine sehr kleine Anzahl Fälle dieser Art feststellen. Ich plädiere daher für eine flexible Anwendung während der Zeit der Steuererleichterung.

Es gibt noch andere technische Aspekte. So würde zum Beispiel die Einführung eines zu restriktiven Clawbacks ein Problem beim Unternehmen darstellen. Die internationalen Rechnungslegungsnormen verpflichten die Unternehmen auch zum Bilanzieren von zukünftigen steuerlichen Belastungen. Die Einführung einer solchen Bestimmung würde unseres Erachtens das Instrument unwirksam machen und zudem die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort einschränken.

Es gibt auf der Fahne noch eine kleine sprachliche Korrektur vorzunehmen: Die französische Version spricht von "demande abusive", während die deutsche Version von "missbräuchlich beanspruchten Steuererleichterungen" spricht.

Nous proposons d'inscrire "utilisation abusive" dans la version française. Cela correspond mieux au sens de l'expression utilisée en allemand.

Ich empfehle Ihnen daher, gestützt auf diese Ausführungen, die Annahme des Beschlusses des Nationalrates, mit einer Erklärung für den zukünftigen Vollzug und einer Anpassung der französischen Version.