Kofmel Peter · Nationalrat · 2000-10-03
Kofmel Peter · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-03
Wortprotokoll
Von Menschenrechten sollte man eigentlich nicht nur reden, man sollte etwas für sie tun, und in diesem Sinne sind die vorliegenden Berichte ausserordentlich wohltuend. Sie zeigen auf, dass wir auf die Leistungen der offiziellen Schweiz in Sachen Menschenrechten gewissermassen stolz sein dürfen.
Die verschiedenen Sprecher, die an der mangelnden Kohärenz und an der mangelnden Zusammenarbeit zwischen den sieben Departementen Kritik geübt haben, mögen ja in Ansätzen Recht haben. Aber ich denke, wir sollten auch in diesem Bereich nicht päpstlicher als der Papst sein, sondern vor allem das Positive unterstreichen und nicht ständig so lange den Kopf über der Suppe schütteln, bis man dann tatsächlich ein Haar darin findet.
Die Berichte jedenfalls beleuchten die bundesrätliche Menschenrechtspolitik sehr umfassend. Die Bilanz ist quantitativ sehr beeindruckend und darf sich auch qualitativ sehen lassen. Die Analysen zeigen auf, dass die Menschenrechte in den letzten Jahren im Kontext schweizerischer Politik insgesamt ganz deutlich an Boden gewonnen haben. Das muss und soll auch so sein. Unsere Bundesverfassung - und ich würde einmal sagen, unser Herz - verweist uns ganz ausserordentlich deutlich auf diesen Weg. Die Achtung der Menschenrechte wird in Artikel 54 der neuen Bundesverfassung ausdrücklich als Ziel der Aussenpolitik genannt.
Die Berichte zeigen meines Erachtens auch deutlich auf, wo die Probleme liegen, auch wenn nicht alle Einzelfälle abgehandelt werden. Wenn wir eine kohärente und effiziente Menschenrechtspolitik anstreben, so sind diese Anliegen sehr zu unterstützen. Gleichzeitig müssen wir dem Bundesrat wohl zugestehen und die Tatsache anerkennen, dass die Entscheidungsfindung im Einzelfall ausserordentlich schwierig sein kann. Herr Schlüer hat auf eine wichtige problematische Konstellation hingewiesen. Ich möchte noch einmal die "Hungerwaffe" unterstreichen. Ist sie wirklich angezeigt? Gibt es einen Einzelfall, wo ein Regime mittels dieser Waffe zur Räson gebracht werden kann? Wohl kaum; wir treffen damit immer die Falschen. Deshalb unterstützen wir den Grundsatz, dass Menschenrechte, wo immer möglich, nicht per Sanktionen zu schützen sind, sondern dass positive Ansätze verstärkt werden sollen. Ich denke, das ist wirklich der einzige Erfolg versprechende Ansatz.
Wir rufen den Bundesrat zudem auf - ganz im Gegensatz zur SP -, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um mit möglichst vielen, ja, mit möglichst allen Ländern Handelsbeziehungen aufrechterhalten oder aufnehmen zu können. Handel soll und kann Wohlstand fördern, und Wohlstand ist eine wichtige, eine ganz wichtige Voraussetzung für das Akzeptieren von Menschenrechten in einem bestimmten Land.
Es gilt zudem, Menschenrechtspolitik mit der Unterstützung von Demokratisierungsbestrebungen und Rechtsstaatlichkeitsaufbau zu koppeln. In der Stärkung der Trias Menschenrechte/Demokratie/Rechtsstaatlichkeit liegt unseres Erachtens effektiv Effizienz- und Effektivitätspotenzial in der Menschenrechtspolitik.
Verbesserungswürdig scheint mir die Kommunikation oder - sagen wir es noch etwas schärfer - der Verkauf unserer Menschenrechtspolitik. Wir haben hier, im Vergleich zu vielen anderen Ländern, etwas Gutes vorzuzeigen. Zeigen wir es; tun wir Gutes, und sprechen wir davon. Wir tun im Bereich der Menschenrechtspolitik sehr vieles, was über das Konto "Solidarität mit der Welt" verbucht werden kann. Das sollten wir der Welt etwas lauter als bisher geschehen kundtun. Ich bin mir allerdings im Klaren, dass der Ruf der kleinen Schweiz nicht immer sehr weit dringt.
Insgesamt möchten wir der Landesregierung ein gutes Zeugnis ausstellen. Wir alle brauchen allerdings weiterhin viel Geduld, langen Atem und viel Fingerspitzengefühl bei der Beurteilung konkreter Situationen. Für die Menschenrechte gilt, was für vieles andere auch gilt: Der Weg ist das Ziel; immer unterwegs sein, das muss unsere Intention sein. In diesem Sinne unterstützen wir auch das Postulat APK-NR 00.3414.