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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-10-03

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

In unseren energiepolitischen Prioritäten folgen wir den internationalen Entwicklungen nur zögerlich. Wir werden nach den EU-Ländern und nach den meisten anderen Ländern, darunter Russland, Indien, China, wohl eines der letzten Länder sein, das seinen Energiemarkt öffnet. Nach der Ablehnung des EMG hat sich der Bundesrat Zeit gelassen, dies - ich gestehe dies gerne ein - wohl zu Recht, denn es sollen doch auch die Kritiker der bisherigen Vorlage, das heisst des EMG, ins Boot geholt werden.

Es ist leider eine Tatsache, dass sich weite Kreise der Bevölkerung noch immer schwertun mit dem Gedanken, den Strommarkt zu öffnen. Vielen Bürgerinnen und Bürgern brennt die Öffnung des Strommarktes keineswegs unter den Nägeln. Und in weiten Kreisen wird nicht verstanden, weshalb überhaupt etwas am bestehenden Zustand geändert werden soll. Es besteht nach wie vor die Befürchtung, dass die Versorgungssicherheit in den peripheren Gebieten mit der Marktöffnung nicht gewährleistet werden könnte. Eine zweite Befürchtung der Kritiker einer schnellen Öffnung ist diejenige, dass die erneuerbaren Energien unter die Räder kommen könnten. 1999 wurde das Elektrizitätsmarktgesetz vom Volk nicht zuletzt der gleichen Befürchtungen wegen abgelehnt. Seither haben sich aber die Rahmenbedingungen für die Elektrizitätsversorgung in der Schweiz stark verändert: Erstens wurde vom Bundesgericht das Recht auf Netzzugang durch Dritte anerkannt, und zweitens hat die Bedeutung des grenzüberschreitenden Stromhandels stark zugenommen.

Deshalb ist es zwingend und unumgänglich - Sie haben es schon von verschiedenen Rednern gehört -, dass wir uns erneut mit der Frage der Strommarktöffnung auseinandersetzen. Die Stadt- und Gemeindewerke brauchen dringend ein StromVG. Der Markt ist faktisch offen, aber ohne Regeln. Die Versorger mit direktem Kundenkontakt bekommen dies besonders zu spüren. Es wird Druck aufgesetzt, es werden Durchleitungsbegehren gestellt, es kommt zu Neuverhandlungen mit Grosskunden und in der Folge zu deutlich fallenden Preisen im Grosskundensegment. Ein zentraler Punkt der Vorlage ist deshalb der, dass die Marktöffnung im Inland realisiert wird und die Schweiz zu klaren Regelungen findet. Dies aus zwei Gründen: Einerseits ist die Schweiz immer noch die Stromdrehscheibe Europas und braucht auf dem internationalen Parkett Rechtssicherheit. Die Funktion der Stromdrehscheibe Schweiz ist nicht latent gefährdet, aber wir dürfen sie nicht aufs Spiel setzen. Es geht andererseits darum, einen möglichst hohen volkswirtschaftlichen Nutzen aus unserer geografisch guten Lage, aus der Stärke der einheimischen Stromwirtschaft zu ziehen.

Gestatten Sie mir noch, auf einige Punkte hinzuweisen, die gegenüber dem damaligen EMG verbessert worden sind: Eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem EMG scheint mir, dass der Übertragungsnetzbetreiber deutlich klarere und bessere Kompetenzen hat als die damals im EMG vorgesehene Netzgesellschaft. Vom Übertragungsnetzbetreiber wird allgemein eine erhöhte Versorgungssicherheit erwartet. Es kommt hinzu, dass der gesetzliche Auftrag des Regulators, der Elcom also, detailliert festgeschrieben ist, was ebenfalls die Sicherheit erhöht. Klare Bestimmungen für die Versorgungssicherheit sind notwendig.

Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zum Energiegesetz: In vielen EU-Staaten haben die erneuerbaren Energien dank einer konsequenten Förderpolitik beachtliche Marktanteile gewonnen. Aber egal, welche Fördermechanismen gewählt werden, letztlich zählen der politische Wille und die Finanzierungsbereitschaft, damit die Ziele erreicht werden können. Dank Wasserkraft sind bereits 60 Prozent der Stromproduktion nachhaltig. Das Potenzial der Wasserkraft ist noch nicht ausgeschöpft. Im Hinblick auf die Erschöpfung globaler Reserven und auf Preisschwankungen sowie auf unsere bindenden klimapolitischen Ziele ist es richtig, die erneuerbaren Energien - Wasserkraftwerke bis 10 Megawatt, Biomasse, Geothermie und, in beschränktem Umfang, Fotovoltaik und allenfalls Windenergie - stärker zu fördern.

Dass dies grundsätzlich auch einem politischen Willen entspricht, zeigt sich daran, dass neben der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) auch die Centralschweizerischen Kraftwerke und die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg vermehrt im Bereich der neuen Energien investieren. Vor allem die Erweiterung der Förderung der Wasserkraft von 1 Megawatt, gemäss Nationalrat, auf bis zu 10 Megawatt, wie es die Kommission beantragt, macht Sinn, ist richtig und entspricht auch den EU-Regeln. Die bisherige Beschränkung auf 1 Megawatt hat zu suboptimalen Investitionen geführt; um die 15 Rappen abzuholen, wurden nur kleine Wasserkraftwerke gebaut, obwohl es ein Leichtes gewesen wäre, die Werke bis zu 10 Megawatt auszubauen.

Gestatten Sie mir noch einen kritischen Punkt zur vorgesehenen Förderung der neuen erneuerbaren Energien: Unter welchen Voraussetzungen es Sinn macht, in die Fotovoltaik und in die Windenergie zu investieren, werden wir im Laufe der Debatte sicher noch ausführlich diskutieren - gestatten Sie mir aber einige Vorbemerkungen beim Eintreten. Anzumerken ist, dass beide Technologien den Nachteil haben, dass ihre Produktion nicht berechenbar ist, weshalb teure Reservekapazitäten bereitgehalten werden müssen. Mit der Einspeisevergütung wird eine pauschale Förderung der Produktion aller erneuerbarer Energien vorgenommen.

Mit dieser Förderung wächst die Gefahr, dass der Bau von Windkraft- oder Fotovoltaikanlagen an Orten provoziert wird, wo eine standörtliche Eignung nicht gegeben ist, zum Beispiel in kantonalen Landschaftsschutzgebieten, in wertvollen Erholungslandschaften oder traditionellen Kulturlandschaften, wo es noch kaum bauliche Fremdkörper gibt. Wenn nun eine Einspeisevergütung ohne Rücksicht auf die landschaftlichen Voraussetzungen und die wirtschaftliche Effizienz gewährt wird, so läuft man Gefahr, das eigentliche Ziel einer nachhaltigen Energieproduktion aus den Augen zu verlieren und jede Anlage im Prinzip gleich zu behandeln.

Kollege Lauri macht uns in seinem Antrag folgenden Vorschlag: Er will in Artikel 7a - Anschlussbedingungen - eine standörtliche Eignung einfügen. Mit Blick auf das raumplanerische Gebot des haushälterischen Umgangs mit dem Boden möchte ich Ihnen bereits jetzt beliebt machen, dem [PAGE 827] Antrag Lauri zuzustimmen. Ich werde dazu mit Sicherheit nochmals das Wort ergreifen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.