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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-10-04

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Es besteht keine Differenz zwischen der Minderheit I und der Mehrheit: Der Zuschlag von 0,5 Rappen muss möglicherweise einmal gebraucht werden. Diesbezüglich besteht keine Differenz. Aber es stimmt - wir haben es jetzt vom Herrn Kommissionspräsidenten gehört -, dass niemand weiss, wie viel wir effektiv brauchen werden, weder absolut noch auf der Zeitachse. Wann brauchen wir wie viel? Das ist offen. Unsere Berechnungen gründen nur auf einer Abschätzung des Bundesamtes, was sicher nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden ist. Aber es ist eben nur eine Abschätzung. Der Zuschlag von 0,5 Rappen macht über 300 Millionen Franken aus. Das ist natürlich ein erheblicher Betrag, eine erhebliche prospektive Belastung der Volkswirtschaft. Ich möchte deutlich sagen, dass das auch gilt, obwohl wir die Grenze bei den Kleinkraftwerken auf 10 Megawattstunden erhöht haben. Es ist offen, ob diese Rechnung überhaupt stimmt.

Wie geht man jetzt vor, wenn es offen ist? Es ist klar, dass im Allgemeinen der Bundesrat bzw. das Bundesamt die betreffenden Beträge freigibt. Mein Antrag geht nur dahin, in diesem Prozess in der Hand des Bundesrates bzw. der Verwaltung wenigstens einmal einen politischen Zwischenschritt zu [PAGE 884] machen. Es geht nur darum, ob man bei der Perspektive, dass der Zuschlag von 0,3 Rappen bis zum Jahre 2015 genügt, das Parlament wenigstens noch einmal entscheiden lässt. Das Argument der Investitionssicherheit allein ist kein genügender Gegengrund. Es bleibt letztlich eine "Abgabe", eine abgabeähnliche Belastung auf Vorschuss. Man kann diese Erhöhung, diesen Schritt von 0,3 auf 0,5 Rappen, ja beispielsweise nach fünf Jahren schon machen. Man muss nicht bis zum Jahr 2014 oder sogar 2015 warten. Das scheint mir normal zu sein.

Wir haben heute Morgen das Geschäft Infrastrukturfonds abgeschlossen. Dort haben wir auch einen etappenweisen Vorgang beschlossen: eine Sofortmassnahme, und dann hat die Bundesversammlung nach zwei Jahren, dann wieder nach vier Jahren und erneut nach vier Jahren die Möglichkeit, Mittel freizugeben. Der gleiche Mechanismus wäre auch hier angemessen: nicht eine Erhöhung auf Vorschuss, sondern das Parlament sollte wenigstens die Möglichkeit in der Hand haben, einen Zwischenhalt einzuschalten.