Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-10-04
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich versuche, Frau Sommaruga zu antworten. Zunächst zum Text: Der Text der Mehrheit spricht von "Wasserkraftwerken" - darin sind wir uns einig -, es geht dabei um alte und neue Wasserkraftwerke. Der Text spricht von mindestens 2700 Gigawattstunden; das war eine Übersetzung aus einem Antrag, der auf 7 Prozent gelautet hat. Man hat uns diese Zahl seitens der Verwaltung angegeben. Ob das mit dem Rechenschieber genau stimmt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
Zur Begründung: Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Das Ziel, das die Mehrheit im Antrag formuliert, ist nach den Angaben, die man uns in der Kommission gemacht hat, erreichbar. Ich versuche, Ihnen das noch in vier Schritten zu konkretisieren:
1. Wir sind von der grossen Bedeutung der Wasserkraft für unser Land ausgegangen. Es geht einerseits um die Versorgungssicherheit. Es geht andererseits aber auch um die Ökologie und das CO2-Problem. Darum sind wir in der Schweiz relativ gut dran - weil unser Wasserkraftanteil so gross ist.
2. Dieses Ziel ist autonom, also selbstständig gegenüber dem Ziel von Absatz 3.
3. Woher stammt die Höhe, die wir Ihnen hier beantragen? Sie stammt aus einem Bericht des Bundesamtes für Energie: Aus einer bestimmten Kurve kann man das herauslesen. Diese Angaben wurden wie gesagt in der Kommissionssitzung bestätigt.
4. Die wohl zentrale Überlegung ist diejenige zu den Randbedingungen. Diese Formulierung ist nicht gegen den Naturschutz und den Gewässerschutz gerichtet. Ich habe mich in meiner früheren beruflichen Funktion intensiv mit grossen Wasserkraftwerkprojekten auseinandersetzen müssen und kenne diese Gratwanderung. Man kann Wasserkraft besser ausnützen und gleichzeitig diese Vorschriften einhalten. Was heisst das rechtlich? Diejenigen Vorschriften, die keinen Spielraum enthalten, sind nach wie vor gültig, auch wenn Sie der Mehrheit zustimmen. Es ist kein Mittel, um sie auszuhebeln. Hingegen will diese Bestimmung dort, wo die übrige Gesetzgebung einen Spielraum lässt, wo man Schutz- und Nutzungsinteressen auch schon bisher gegeneinander abwägen musste, das Nutzungsinteresse konkretisieren und es in der Abwägung klarer fassen. Das ist der Sinn der Übung und nichts anderes.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.