Germann Hannes · Ständerat · 2006-10-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-04
Wortprotokoll
Die Interpellationen und auch die heutige Diskussion zeigen, dass es um die Verarbeitung der Vorkommnisse rund um die Fusion Swissfirst/Bellevue-Bank und um die Schlüsse geht, die wir daraus ziehen müssen respektive die Massnahmen, die es allenfalls zu treffen gilt.
Zu Frage 1 der Interpellation Gentil möchte ich Folgendes sagen: Die Fusion ist aus Sicht des Gesetzgebers nach heutigem Wissensstand ordnungsgemäss abgelaufen. Sie basiert auf Gutachten der angesehenen Professoren Forstmoser und Schmid. Die Pensionskassen wurden darüber informiert, dass ein strategischer Käufer bereit wäre, Swissfirst-Aktien in grösserem Stile zu kaufen, wenn er insgesamt einen bestimmten Prozentsatz erreichen würde. Das ist im Geschäftsleben ein ganz normaler Vorgang, wie er täglich vorkommen kann. Alle betroffenen Pensionskassen haben eine entsprechende Erklärung unterschrieben. Die Pensionskassen kamen nicht durch den Fusionsversuch der Banken an sich zu Schaden; hätten sie nicht angedient, wäre die Transaktion gar nicht zustande gekommen. Hätten sie zudem die Verkaufserlöse wieder in den Aktienmarkt investiert, dann wären diese im SMI um 25 Prozent gestiegen; sie hätten also entsprechende Kursgewinne gemacht, das Geld ist ja nicht einfach verschwunden. Damit würde übrigens der heutige Aktienkurs von rund 76 Franken erreicht; das sind auch Tatsachen, die es zur Kenntnis zu nehmen gilt.
Mit gleichem Recht könnte man anstelle der Banken dann ja die Pensionskassenmanager beschuldigen, die Swissfirst-Aktien nicht zum Preis von 120 Franken verkauft zu haben. Oder man könnte jene beschuldigen, die gar keine Swissfirst-Aktien in ihrem Portefeuille hielten und somit Kursgewinne verpassten. Sie sehen, wir begeben uns hier wirklich aufs Glatteis, wenn wir uns von Gesetzes wegen in Geschäftsvorgänge einmischen. Das sollten wir nicht tun.
Die Insideruntersuchungen sind übrigens im Frühjahr 2006 abgeschlossen bzw. eingestellt worden, weil keine Insidervergehen festgestellt werden konnten. Hier wäre höchstens ein Vorwurf an die Aufsichtsbehörden angebracht, die es bisher nicht für nötig befanden, diesen Befund einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit wäre nämlich die betroffene Bank entlastet worden.
Jener Vertreter des Parlamentes, dessen Name in diesem Zusammenhang auch genannt worden ist, hat die Unterstellung der Anlagestiftungen, also gewissermassen der Anlagefonds für Schweizer Pensionskassen, im Zusammenhang mit dem Kollektivanlagengesetz gefordert; die Räte bzw. die Kommissionen haben das jedoch abgelehnt. Ich würde auch heute eine solche begrüssen und sogar die gesamten BVG-Einrichtungen der neuzuschaffenden integrierten Finanzmarktaufsicht (Finmag) unterstellen. Denn das unkoordinierte Vorgehen der Aufsichtsbehörden hat nicht nur zahlreiche Doppelspurigkeiten aufgedeckt, sondern auch gezeigt, dass vor allem kantonale Aufsichtsbehörden fachlich überfordert waren und nicht über ausreichende Kompetenzen verfügten, um Nachforschungen anzustellen.
Eine Verschärfung der Insidertatbestände im Strafgesetz hat also von Bankenseite her mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun. Anders könnte es sich bei den Pensionskassenverwaltern verhalten. Da bleiben die Untersuchungen abzuwarten. Dennoch steht es uns natürlich offen, notwendige Korrekturen anzubringen.
Noch ein Wort zur Interpellation Frick: Nicht wahr, nach dem Gesetz sind Stiftungsräte für die Kapitalanlagen verantwortlich. Sie können deren Verwaltung aber an Dritte delegieren; dazu kommen externe Berater und andere in einer Pensionskasse Tätige, die bei einer solchen Offenlegungsforderung betroffen wären. Aber was hat das für Folgen? Das BSV müsste damit die privaten Konten von rund 30 000 Personen - Stiftungsräte und Angestellte von rund 3000 Pensionskassen - überwachen. Jetzt müssen Sie sich einmal diesen Aufwand vorstellen! Da stellt sich doch zu Recht die Frage, ob das BSV dazu überhaupt in der Lage wäre. Denn [PAGE 860] anders als die EBK kann das BSV nicht einfach schweizweit alle Konti überprüfen.
Noch ein Wort zu den Begriffen "front running" und "parallel running", die auch erwähnt worden sind: Diese müssen zuerst einmal definiert werden. Sind beispielsweise Aufträge, die gleichzeitig für die Pensionskasse und für sich selbst aufgegeben werden und preislich limitiert sind, Parallelgeschäfte? Wenn sich ein Pensionskassenmanager für eine Investitionsstrategie entscheidet und persönlich dasselbe macht, dann wäre es das, so wie ich Kollege Frick verstanden habe. Aber man könnte auch umgekehrt fragen, ob das nicht gerade ein Vertrauensbeweis ist, wenn er persönlich denselben Schritt macht wie für sein Unternehmen.
Wie auch immer: Auch hier sind wir gut beraten, wenn wir die Dinge sorgfältig abwägen, bevor wir legiferieren. Wir sollten die Aufsicht überdenken und sie allenfalls verbessern, aber bitte seriös und nicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aufgrund der jüngsten Vorkommnisse, die für viel Wirbel und Verunsicherung gesorgt haben. Das sind wir den Leuten schuldig, die ihre Vermögen in der zweiten Säule angelegt haben. Wir sind es auch der zweiten Säule schuldig, das Vertrauen zu stärken; darum müssen wir das seriös beraten. Wir haben Gelegenheit, bei der Beratung des Finmag die entsprechenden Weichenstellungen vorzunehmen. Ich meine aber, dass das gut überlegt sein will, nicht dass man am Schluss ein Eigentor schiesst und das Vertrauen in die zweite Säule weiter untergräbt.