Escher Rolf · Ständerat · 2006-10-05
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
In der letzten Session hatte ich die Ehre, den Minderheitsantrag auf Nichteintreten auf die bundesrätliche Vorlage zum Verkauf der Swisscom-Bundesbeteiligung zu vertreten. Dieser Minderheitsantrag hat obsiegt: Die Räte sind nicht darauf eingetreten; dies aber nicht in der Meinung, damit sei die Sache vom Tisch. Auch hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme erklärt, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Umstritten ist nur: Wie soll diese Sachfrage gelöst werden? Ich und 14 Mitunterzeichner legen mit unserer Motion dar, wie wir uns dies vorstellen.
Nun, der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion. Das tut er richtigerweise auch für die Motion Pfisterer Thomas. Aber er bleibt in seiner schriftlichen Stellungnahme zu den beiden Motionen äusserst vage und unverbindlich. Zur Motion Pfisterer Thomas hält er fest: "Die Fragen des Motionärs sind für diese Diskussion wertvoll." Und zu meiner Motion lautet das bundesrätliche Amen: "Die kritische Prüfung der in der vorliegenden Motion genannten Ziele und Modelle wird für die bevorstehende politische Diskussion wertvolle Hinweise liefern." Das gelesen habend, gestatte ich mir, den Bundesrat darauf aufmerksam zu machen, dass mindestens ich und die Mitunterzeichner meiner Motion einer bundesrätlichen Vorlage nur zustimmen können, wenn diese sicherstellt, was in der Motion als Kernaussage festgehalten ist, nämlich und namentlich:
1. Die Swisscom-Aktienmehrheit, sprich 50 Prozent plus eine Aktie, wird dem freien Markt dauerhaft entzogen.
2. Es wird sichergestellt, dass die Entscheidzentren der Swisscom nicht ins Ausland auswandern.
3. Die Swisscom muss sich auch weiterhin und mit Priorität auf die Erbringung der für unser Land wichtigen Telekommunikationsdienstleistungen ausrichten und bereit sein, die Grundversorgung hierzulande sicherzustellen.
In diesem Sinne möchte ich dem Bundesrat dringendst empfehlen, diese Kernaussagen der Motion nicht nur als Hinweise unsererseits zu werten. Wir werden die bundesrätliche Vorlage entsprechend diesen Kernaussagen der Motion beurteilen und auf die Waage legen.
Ich bitte Sie, die beiden Motionen anzunehmen.