Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-05
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Ich muss Ihnen gestehen, dass ich selbst wieder etwas Ordnung in den Kopf bringen muss; ich versuche das mit Ihnen zusammen zu tun.
Wir haben bei Absatz 5 einerseits die Fassung der Mehrheit, und wir haben auf der anderen Seite den Eventualantrag Inderkum, gekoppelt mit dem Minderheitsantrag II (Sommaruga Simonetta), wobei der Eventualantrag Inderkum bei Absatz 2 die dreifache Deckelung beibehalten will, aber unter Vorbehalt des Antrages der Minderheit II zu Absatz 5. Dann haben wir noch den Einzelantrag Hess Hans, der in Absatz 2 den Satz "Die Vergütung darf das Dreifache des Marktpreises nicht übersteigen" streichen will, ohne allerdings mit dem Eventualantrag Inderkum zusammenzugehen. Bei Absatz 5 haben wir den Antrag Hess Hans, der nicht nur für die hydro-hydraulische Energie, sondern auch für alle anderen Technologien einen 50-Prozent-Fächer öffnen will. Wenn ich das so anschaue, dann muss ich Ihnen bekennen, dass wir rund eine Stunde lang die Kommissionssitzung wiederholt haben; es gab nicht viele neue Argumente zu hören.
Mit Bezug auf den Einzelantrag Hess Hans zu Artikel 7a Absatz 2: Dieser entspricht der Fassung der Mehrheit. Mit Bezug auf die Frage von Herrn Inderkum und Frau Sommaruga: Jetzt ist eine klare Vorlage auf dem Tisch. Und letztlich ist noch die Frage zu beantworten, was man vom Antrag Hess Hans zu Absatz 5 halten soll. Hier bitte ich Sie ganz klar, dem Antrag Hess Hans nicht zu folgen, denn letzten Endes gibt das wirklich ein falsches Zeichen. Denn Sie setzen alle anderen erneuerbaren Energien völlig gleich auf 50 Prozent; da könnten tatsächlich dann all jene Ineffizienzen gefördert werden, vor denen Herr Lombardi jetzt so eloquent gewarnt hat.
Mit Bezug auf den Eventualantrag Inderkum, den Antrag der Minderheit II (Sommaruga Simonetta) und den Antrag der Mehrheit - auf den Eventualantrag Epiney komme ich dann noch zurück -: Ich vertrete natürlich die Mehrheit, aber ich muss bekennen, dass wir hier in einer Situation sind, in der man sich die Bedeutung dessen, was jetzt diskutiert wird, schon noch einmal vor Augen halten muss. Mir scheint, dass in der Schweiz die ideologische Bedeutung der Fotovoltaik im umgekehrten Verhältnis zu ihrem energetischen Potenzial steht. Ich will damit die Fotovoltaik nicht verhindern oder in ihrer Bedeutung herabmindern, aber wir müssen uns zahlenmässig wieder einmal vor Augen führen, wovon wir reden. Ich habe gestern - Herr Lombardi hat heute diese Zahl wieder aufgenommen - davon gesprochen, dass in einem Bericht des Bundesamtes für Energie davon ausgegangen wird, dass die gesamte Zubaumenge an Fotovoltaik rund 600 Gigawattstunden darstellt. Diese Zahl ist die physikalisch vernünftig denkbare Zubaumenge, welche wir in der Schweiz haben, ohne Deckel, ohne irgendeine finanzielle Plafonierung. Plafonieren wir die Fotovoltaik auf 0,5 Rappen wie alle anderen, so, wie die Kommission das jetzt als generellen Deckel vorschlägt, dann reduziert sich das Zubaupotenzial in der Fotovoltaik gemäss diesem Bericht des BFE auf 90 Gigawattstunden.
Wir gehen davon aus, dass wir, auch um einen Beitrag an die Schliessung der Energielücke mit erneuerbaren Energien zu leisten, einen Zubau von erneuerbaren Energien bis 2030 im Umfang von 5400 Gigawattstunden wollen. 90 Gigawattstunden sind 1,666667 Prozent. Wir sprechen heute seit einer Stunde darüber, ob wir ein bis zwei Prozent des Zubaus, der uns notwendig erscheint, so oder anders machen wollen.
Ich will damit eines sagen: Es ist nicht das Wohl und Wehe der schweizerischen Energiepolitik mit diesem Artikel verbunden. Was Sie mit diesem Artikel allerdings tun können, ist, dass Sie auch in diesem Bereich Investitionsschutz betreiben können, einmal erwecktes Vertrauen nicht missbrauchen. Das sind alles ehrenhafte Dinge, und da bin ich durchaus auch dafür zu haben. Allerdings bin ich der Auffassung, wir sollten uns auch darüber im Klaren sein, bei welchem Gesetz wir uns jetzt befinden, nämlich beim Energiegesetz und beim Stromversorgungsgesetz. Wir haben jetzt Massnahmen zu treffen, welche die Versorgung des ganzen Landes betreffen.
Hier darf ich Ihnen einmal etwas aus der Axpo-Studie "Strom für heute und morgen" vorlesen. Man kann sagen, es sei eine Firmenveranstaltung, aber sie wird, wo sie nicht politisiert, auch vom Bundesamt für Energie als einigermassen neutral und zuverlässig angeschaut. "Der Anteil des in Fotovoltaikanlagen produzierten Stroms in der Schweiz ist bescheiden. Ende 2003 waren total 1600 netzgekoppelte Anlagen in Betrieb. Die installierte elektrische Leistung dieser Anlagen betrug 17,9 Megawatt, die jährlich produzierte Strommenge 15,1 Millionen Kilowattstunden. Das waren gerade mal 0,03 Prozent des schweizerischen Strombedarfes." Dann kommt ein Satz, der mir für die Zukunft entscheidend erscheint: "Strom von Fotovoltaikanlagen fällt unregelmässig an und ist daher nicht planbar. Für Anlagen, die mit dem Netz gekoppelt sind, ist deshalb Reserveleistung vorzusehen." Die entsprechenden Kosten sind zu addieren.
Was heisst das für mich? Es heisst für mich, dass ich, wenn ich das gesamte Land über dieses Netz mit Energie versorgen muss, der Fotovoltaik nicht jene Bedeutung zumessen kann, die ich ihr zumesse, wenn es um die dezentrale Beheizung oder um die Versorgung einzelner Objekte mit Elektrizität geht. Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb haben, sollen Sie weiterhin in der Lage sein, mit Strom aus Fotovoltaik zu heizen. Wenn Sie Gebäuderationalisierungen machen, sind Sie darauf angewiesen, mit Fotovoltaik Strom zu erzeugen; in den Alpen gibt es fast nichts anderes. Aber müssen wir das über dieses Gesetz machen? Landwirtschaft, Stallbausanierungen, Meliorationen - da kann man sich fragen, ob man hier nicht zielgerecht in solche Dinge investieren soll: dezentral, nicht zur Landesversorgung. Die Kantone haben mit ihren Energieprogrammen in dieser Hinsicht - Stichwort: Gebäude - Energieförderungsprogramme. Sie sollen sich dort einmal überlegen, ob das richtig ist. Fotovoltaik: dezentral, objektbezogen, aber nicht als Element der Landesversorgung.
Das sind Elemente, die mich dazu führen, der Mehrheit zuzustimmen.
Ich bin nicht der Auffassung, dass wir jetzt alles abwürgen müssen. Vielleicht kann der Zweitrat hier noch eine Lücke öffnen, damit wir nicht alles allzu scharf entscheiden. Aber wenn Sie hier nicht der Mehrheit folgen, dann, so meine Auffassung, hinterlassen Sie ein Gesetz, bei dem auch der Zweitrat nicht recht weiss, was er tun soll. Es ist eine Philosophiefrage, ob Fotovoltaik im Bereich der Landesversorgung wirklich jene Bedeutung hat, die ihr in der heutigen Diskussion zugestanden worden ist. Das ist für mich der Grund, dass ich denke, wir sollten der Mehrheit zustimmen.
Noch ein kurzes Wort zum Eventualantrag Epiney: Herr Epiney unterscheidet sich von allen anderen Antragstellern dadurch, dass er den Absenkungspfad im Gesetz festlegen will. Er sagt, erst gebe es das Fünffache, dann das Vierfache und dann das Dreifache. Damit kommt er natürlich der Fotovoltaik entgegen, indem er zunächst auf das Fünffache geht und dann mit der Zeit herunterkommt. Wir haben diesen komplizierten Vorstoss in der Kommission nicht gehabt, ich kann dazu nicht weiter Stellung nehmen.
Ich bitte Sie wegen der Komplexität der Materie, der Mehrheit zuzustimmen.