Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-05
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen bei Artikel 5bis gesagt, dass ich gerne hätte, wenn dieser Artikel dann bei Artikel 7a Absatz 2 Litera e besprochen würde. Sie sehen in Artikel 7a Absatz 2 Litera e, dass der Bundesrat die Definition des in der Vergütung enthaltenen ökologischen Mehrwertes und die Anforderungen an dessen Handelbarkeit zu bestimmen hat. Das hat eine bestimmte Bedeutung auch mit Bezug auf Artikel 7b, wo die freie Einspeisung, ohne dass eine Einspeisevergütung erzielt wird, geregelt wird. Dort kann der Produzent von erneuerbarer Energie versuchen, sich auf dem Markt direkt den ökologischen Mehrwert bezahlen zu lassen. Wenn er nun über Artikel 7a geht und sich dort den ökologischen Mehrwert abgelten lässt, dann ist die kostendeckende Einspeisevergütung abgedeckt, dann ist alles abgedeckt, inklusive des ökologischen Mehrwertes. Das muss der Bundesrat irgendwo regeln. Die Kompetenz hat er in Artikel 7a Absatz 2 Litera e, und die entsprechenden Regeln bezüglich Kennzeichnung und Herkunftsnachweis sind in Artikel 5bis enthalten.
Ich bitte Sie, diese beiden Bestimmungen zu genehmigen.