Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2006-12-05
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-05
Wortprotokoll
Es ist zweifellos positiv zu würdigen, dass die Pandemievorsorge als Element der Landesversorgung erkannt wurde und Massnahmen zur Pandemievorsorge getroffen werden. Dennoch irritieren das Vorgehen und die Dringlichkeit in Anbetracht des doch beachtlichen Budgetbetrages von 75 Millionen Franken. Noch im März vor einem Jahr hat der Bundesrat meine Motion 04.3697 zur Pandemievorsorge abgelehnt mit der Argumentation, dass es verfrüht sei, die Frage einer auslandsunabhängigen Versorgung zu beantworten. Im Rat wurde diese Motion nie behandelt. Inzwischen hat die Pandemievorsorge eine grosse Dringlichkeit bekommen. Im Eilzugstempo und mit stolzen Beschaffungskosten hat der Bundesrat entschieden und unterbreitet uns einen Kredit von 75 Millionen Franken. Damit wählt die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern eine sehr teure Lösung, wenn nicht die teuerste überhaupt.
Wir werden nicht darum herumkommen, dem Kredit für die Beschaffung von Präpandemie-Impfstoffen und Pandemie-Impfstoffen zuzustimmen, selbst wenn einige Fragen nicht geklärt werden konnten, zumindest nicht auf dem üblichen parlamentarischen Weg. Wegen der Dringlichkeit konnte dieses Geschäft nicht in der zuständigen Fachkommission, der SGK, beraten werden. Fragen wie Nutzen, Wirksamkeit, Risiken, Sicherheit und Folgen von allfälligen Nebenwirkungen des Impfstoffes konnten daher nicht diskutiert werden. Wir haben heute dazu noch einige Unterlagen bekommen bzw. diese auf den Tischen vorgefunden. Befremdlich ist auch, dass das Pharmaland Schweiz nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Versorgung der Bevölkerung durch eine Schweizer Firma oder eine Firma mit Schweizer Standort abzudecken und sicherzustellen.
Es wäre mindestens interessant und wichtig, genau zu wissen, welche Kosten in welchem Umfang und über welchen Zeitraum mit diesem Kredit abgedeckt werden. Ich bitte daher den Bundesrat, noch folgende beiden Fragen zu beantworten:
1. Die Haltbarkeit der Komponenten des Impfstoffes liegt zwischen drei und fünf Jahren. Wird der Lieferant über diesen Zeitraum hinaus Impfstoffe zur Verfügung stellen, oder ist mit diesem Kredit nur diese erste Beschaffung abgedeckt?
2. Wir haben in der Herbstsession in beiden Räten das Epidemiengesetz verabschiedet. In diesem Gesetz haben wir die Möglichkeit für eine Haftungsbeschränkung für Lieferanten geschaffen. Wie wird jetzt diese Frage der Haftungsbeschränkung im Zusammenhang mit dem Präpandemie-Impfstoff beurteilt? Hat der Lieferant bei diesen Impfstoffen die volle Haftung zu übernehmen, oder kann unter Umständen, beispielsweise bei unerwarteten Nebenwirkungen, der Bund belangt werden?
Ich bitte, diese beiden Fragen zu beantworten. Zusammenfassend glaube ich nicht, dass wir diesen Kredit ablehnen können. Wir werden zustimmen müssen. Aber es bleibt doch in Anbetracht dieses Betrages ein ungutes Gefühl, was den ganzen Prozess, den Preis und das Vorgehen betrifft.