Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2006-12-06
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-06
Wortprotokoll
Bekanntlich hat der Bundesrat nach der ersten kurzen Budgetdiskussion im Juni die Departemente dazu veranlasst, 300 Millionen Franken einzusparen, um den Vorgaben der Schuldenbremse gerecht zu werden. Dem Bundesamt für Verkehr ist vom UVEK eine Kürzung um 30 Millionen Franken zugewiesen worden. Nun haben wir im Bundesamt für Verkehr einen Chefbeamten, der lange genug im Amt ist, um zu wissen, wo man den Hebel ansetzen muss, wenn man eigentlich gar nicht will. Also hat man die Betriebskredite um 30 Millionen Franken gekürzt, im Wissen, dass erstens der Leistungsauftrag der SBB auch bezüglich Regionalverkehr gerade erst erteilt worden ist, dass zweitens die konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) ihre Budgets zuhanden der Kantonsregierungen eingegeben haben mussten, dass drittens die Kantonsregierungen ihre Budgets den kantonalen Parlamenten beratungsreif bereitgestellt hatten und dass somit eine Kürzung der Betriebskredite entweder direkte Auswirkungen auf das Angebot oder eine Aufstockung bei den Kantonen zur Folge hätte.
In dieser Form kurzfristig einzugreifen ist also eine heikle Angelegenheit. Wir haben deshalb nach einer anderen Lösung gesucht; Herr Zeller hat sie vorhin angedeutet, ich erlaube mir, sie jetzt noch etwas auszudeutschen. Sie sieht nämlich vor, dass wir die 30 Millionen Franken statt bei den Betriebskrediten, wie es der Bundesrat beantragt, bei den Investitionen der KTU einsparen. Ich muss Ihnen schon sagen: Jenen, die nun hier an das Pult kommen und behaupten, das sei ein klarer Verstoss gegen die Beschlüsse von Flims, muss ich in Erinnerung rufen, wie die finanziellen Abläufe eigentlich aussehen: Wir wissen, dass die Bahnen im Allgemeinen und die SBB im Besonderen dank besonderen Eisenbahngesetzen Investitionen relativ rasch voranbringen können und keinen Publikationsverfahren unterworfen sind. Aber es würde mich schon sehr erstaunen, wenn man aufgrund der Beschlüsse vom September 2006 bereits im Jahre 2007 Zahlungskredite auslösen könnte. Es mag sein, dass die Beschlüsse von Flims zu höheren Verpflichtungskrediten für die KTU führen, aber davon auszugehen, dass die Projekte schon in der Schublade liegen, ab 1. Januar ausgeführt werden können und durch den Bund zu bezahlen sind, setzt ein eigenartiges demokratisches Verständnis voraus.
Ich widersetze mich den Beschlüssen von Flims in keiner Art und Weise. Aber ich gehe davon aus, dass auch hier geregelte Abläufe, wie sie für alle anderen Sachen aus finanzpolitischen und finanzrechtlichen Gründen vorgesehen sind, zum Spielen kommen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dem Antrag der Kommission zu folgen, die Schuldenbremse zu respektieren, wie das der Bundesrat auch getan hat, aber die Kürzung dort anzusetzen, wo sie tatsächlich durchführbar ist und plausibel begründet werden kann.
Ich bitte Sie also, der Kommissionsmehrheit zu folgen.