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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-12-06

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-06

Wortprotokoll

Die Aufstockung hat zwei Aspekte: einen betriebswirtschaftlichen und einen leistungsbezogenen.

Der betriebswirtschaftliche Aspekt bzw. die betriebswirtschaftlichen Aspekte sind von Vorrednern weitgehend dargestellt worden; ich kann ausdrücklich bestätigen, dass auch die Zahlen stimmen. Namentlich ist es so, dass der Anlagespiegel für die Informatik beim BIT eigentlich einen Wert von 115 Millionen Franken ausweist und dass gar kein Grund besteht, eine Aufstockung zu einem Anlagewert von 250 Millionen Franken vorzunehmen, der vonseiten des BIT geltend gemacht wird. Aus der betriebswirtschaftlichen Sicht ist eine Aufstockung also nicht nötig. Ich bestätige auch ausdrücklich, dass dem BIT aus anderen Quellen noch Investitionsmittel in der Grössenordnung von etwa 20 Millionen Franken zur Verfügung stehen werden, sodass sich die [PAGE 1689] Investitionssumme letztlich bei etwa 36 Millionen Franken bewegen wird; damit kann das BIT rechnen. Ich bezweifle auch in keiner Weise den Bedarf nach einer guten Informatik; das ist selbstverständlich die Strategie des BIT, und es wird diese auch zugunsten der Bundesverwaltung verfolgen können.

Der zweite Aspekt ist die Sicht des Bedarfs. Da muss ich darauf hinweisen, dass es bestehende Vereinbarungen zwischen dem BIT und den Leistungsbezügern gibt. Wenn Sie nun hingehen und die Kredite aufstocken, muss das BIT mit dem neuen Rechnungsmodell neu kalkulieren. Das widerspricht eigentlich den bisherigen Abmachungen. Man müsste dann die Preise erhöhen, und das BIT versucht heute schon, konkurrenzfähig anzubieten. Das gelingt in bestimmten Bereichen, aber noch nicht überall. Wir sollten die Situation nicht durch solche Aufstockungen verschlechtern, die sich dann letztlich auch in der Preisgestaltung auswirken. Schliesslich widerspricht eine Aufstockung auch der Gesamtwirtschaftlichkeit des ganzen IKT-Systems des Bundes.

Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, den Anträgen der Mehrheit bzw. dem Bundesrat zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Rey abzulehnen.