Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2006-12-07
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-07
Wortprotokoll
Ich nehme mir die Freiheit, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, die Eintretensdebatte vom Juni 2006 hier nicht zu wiederholen. Sie kennen alle die Ausgangslage aufgrund dieser Diskussion, die geschaffen wurde, und Sie kennen das Ergebnis der ersten Behandlung dieser Vorlage; Sie wissen, mit welchem Ergebnis die Verhandlungen abgeschlossen wurden.
Die 93 Gegenstimmen, die die Gesetzesvorlage zu Fall brachten, gegenüber den 66 Jastimmen, ergaben sich ja aus unterschiedlichen Haltungen. Den einen war die Belastung für das Personal, die sich als Folge dieser Vorlage ergibt, zu hoch; den anderen war die Schaffung der geschlossenen Rentnerkasse Anlass, in der Gesamtabstimmung die Vorlage abzulehnen. Die Vorlage ging also an den Ständerat, der sozusagen Erstrat wurde, denn eine Ablehnung in der Gesamtabstimmung kommt ja einem Nichteintreten auf eine Vorlage gleich.
Der Ständerat hat diese Vorlage beraten und hat in einem ganz wesentlichen Punkt der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes der rechten Opposition gegen die ursprüngliche Vorlage Rechnung getragen. Er hat nämlich in einem sehr klaren Entscheid - mit 31 zu 8 Stimmen - die geschlossene Rentnerkasse abgelehnt. Ich muss Ihnen deshalb auch sagen - das wurde auch in unserer Kommission gesagt, die sich an zwei Sitzungstagen mit dieser Vorlage beschäftigte -, dass wahrscheinlich ein solcher Entscheid des Ständerates von ihm kaum rückgängig gemacht werden wird zugunsten der Haltung der knappen Mehrheit, wie sie in dieser Frage im Juni in diesem Saal zum Ausdruck kam. Damals hatte Ihnen ja die Staatspolitische Kommission schon die Ablehnung der geschlossenen Rentnerkasse beantragt, allerdings mit einem sehr knappen Stimmenverhältnis.
Nun hat sich unsere Staatspolitische Kommission mit einem besseren Stimmenverhältnis dem Beschluss des Ständerates für einen Verzicht auf die geschlossene Rentnerkasse angeschlossen. Somit ist die Hauptfrage, die die Revision des eigentlichen Publica-Gesetzes betrifft, hier zu klären. Folgen Sie dem Antrag der Mehrheit. Es ist praktisch eine Grundsatzfrage, und die Minderheitsanträge zu den Artikeln 8, 15, 22a, 22b, 23, 24 und 25 geben Gelegenheit, diese Frage grundsätzlich zu klären. Hingegen hat die Kommission im Bundespersonalgesetz, das ja die eigentlichen Beitragsregelungen festlegt, während das Publica-Gesetz eigentlich ein Organisationsgesetz ist, die ursprüngliche Haltung des Rates aufgenommen und sich in Gegensatz zu den Beschlüssen des Ständerates gestellt. Hierzu haben Sie die entsprechenden Anträge auf der Fahne. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Ich beantrage Ihnen also namens der Staatspolitischen Kommission, auf die Vorlage einzutreten.