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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2000-10-04

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-04

Wortprotokoll

Ich kann das insofern relativieren, indem ich mich teilweise befriedigt erkläre. Es ist dem Bundesrat wohl schwergefallen, aber er hat zugestimmt, dass an solchen Rapporten die Information eben objektiv sein muss und nicht dazu missbraucht werden darf, kritische Positionen herabzuwürdigen, und dass herabwürdigende Meinungen über politische Parteien oder Politiker, wie sie alt Botschafter Chenaux-Repond am Brigaderapport der Panzerbrigade 11 geäussert hat, eben nicht Gegenstand einer militärischen Veranstaltung sein können.

In diesem Punkt muss ich darauf hinweisen, dass die Organisatoren, die Veranstalter dieses Rapports - letztlich sind dies die Kommandanten der grossen Verbände - natürlich eine Verantwortung bezüglich der Auswahl der Referenten trifft. Wenn man Herrn Chenaux-Repond kennt, weiss man ja, mit welchen Waffen er um sich schlägt - schliesslich hat er im "Tages-Anzeiger" ja über Monate eine Kolumne verbreitet.

Zu Ziffer 5, dem Jahresrapport 2000 der Felddivision 6: Der Bundesrat geht davon aus, dass das Podium auch ohne SVP-Beteiligung durchaus ausgewogen gewesen sei. Es gibt Leute, die da eine ganz andere Meinung gehabt haben - das wurde auch publiziert. Was mich überrascht ha: In der Antwort des Bundesrates hat man vernommen, dass auch ein Vertreter der SVP eingeladen gewesen sein soll, der jedoch nicht daran teilnehmen konnte. Ich darf darauf [PAGE 1141] aufmerksam machen, dass das Stellvertretungsprinzip eigentlich in der Armee erfunden worden ist; dazu hätte man greifen können. Ich denke, dass im Raum der 6. Division ausgewiesene Podiumsteilnehmer dieser Denkschule verfügbar gewesen wären. Ich möchte Sie aber bitten, mir nachher - heute wissen Sie vielleicht nicht, wer es war - noch mitzuteilen, wer eigentlich eingeladen gewesen sein soll.

Ich habe noch zwei Fragen:

1. Stimmt es, dass für die Rapporte der grossen Verbände im Jahre 2001 auch die Unteroffiziere einzuladen sind, dass diesbezüglich eine Weisung oder eine Empfehlung besteht, und zwar im Hinblick darauf, dass die Abstimmung über die Teilrevision des Militärgesetzes bevorsteht?

2. Wie beurteilen Sie Werbung für oder gegen das revidierte Militärgesetz? Fällt eine einseitige Darlegung dieser Frage - sofern sie nach dem angekündigten Referendum, also nach dem Ausgraben des Kriegsbeils, d. h. zu einem Zeitpunkt, in welchem die Frage offiziell strittig ist, und an einem militärischen Anlass erfolgt - unter das Propagandaverbot des Dienstreglementes? Im Vorfeld kann man über alles diskutieren, aber wenn ein Referendum ergriffen wird, dann ist die Frage strittig.

Ich erwarte die Antworten, erkläre mich aber als teilweise befriedigt.