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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2006-12-07

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-07

Wortprotokoll

Auch die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit.

Die Sprecherin der Minderheit I hat in ihrer Begründung hier ausgeführt, dass 13,5 Prozent eine Zumutung seien. Sie hat dann den Vergleich mit der Privatwirtschaft gemacht. Wenn 13,5 Prozent eine Zumutung sind, weshalb haben Sie dann in Ihrem Antrag die Untergrenze bei 11 Prozent gesetzt? Dann hätten Sie 14 Prozent gerade sakrosankt im Gesetz verankern müssen. Es kann doch nicht sein, von einer Zumutung zu sprechen, wenn man genau weiss, dass die paritätische Verteilung, die das BVG im Grundsatz vorschreibt, bei weitem noch nicht erreicht ist. Der Bund als Arbeitgeber leistet nach wie vor einen Anteil, der erheblich höher ist als 50 Prozent, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes werden mit einem Anteil unter 50 Prozent belastet. Deshalb ist der Vergleich mit der Privatwirtschaft durchaus angebracht, aber unter umgekehrten Vorzeichen: In der Privatwirtschaft ist es nämlich vielfach so geregelt, dass Parität 50 zu 50 bedeutet.

Damit komme ich noch kurz zum Vertreter bzw. zum Sprecher der grünen Fraktion, Herrn Schelbert. Herr Schelbert hat hier von Parität gesprochen. Parität bedeutet für mich hälftig, das ist Parität. Wenn wir paritätische Kommissionen haben, Herr Schelbert, dann sind die Gewerkschaften und die Arbeitgeber je zur Hälfte vertreten. Wenn wir hier also von Parität reden, bedeutet das 50 zu 50 Prozent, und das ist hier nicht der Fall, also ist die Parität zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sicher nicht zu ihren Ungunsten ausgefallen. Das wäre dann vis-à-vis des Gesetzes nicht korrekt.