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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-10-04

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-10-04

Wortprotokoll

Noch ein paar Bemerkungen, bevor ich zum Postulat Stellung nehme: Der Motionär äussert ja ein bisschen die Vermutung, die Schweizerische Nationalbank (SNB) würde dem Bund und den Kantonen Gewinne vorenthalten, indem sie eine zu hohe Rückstellung bilde oder ungerechtfertigte Abschreibungen tätige. Da kann ich ganz klar sagen, dass das so nicht der Fall ist. Aber natürlich werden Diskussionen in Wissenschaft und Politik darüber geführt und können auch geführt werden, wie hoch die Reserven der SNB eigentlich sein sollen. Natürlich hat das nicht direkt mit Reserven zu tun, man spricht von Ausschüttungen; aber letztlich geht es darum, ob man noch Reserven bilden oder sie auflösen soll oder was immer.

Wie hoch müssen die Reserven sein? Das kann man nicht mit wissenschaftlicher Präzision beantworten, man kann nur Plausibilitätsüberlegungen anstellen. Vor einigen Jahren hat das eine Expertengruppe gemacht, die einen neuen Währungsartikel vorgeschlagen hat, der dann gescheitert ist. Sie können sich Überlegungen dazu machen, wie die Reserven im Verhältnis zu allfälligen Interventionen sein müssen, wie die Reserven sein sollen, wenn z. B. die Exporte einmal zusammenbrechen, wie viele Importe Sie im Krisenfall mit solchen Reserven finanzieren können sollen. Sie können sehr viele Überlegungen machen, aber sie sind alle nicht wissenschaftlich bis in die letzte Kommastelle zu erhärten.

Was man aber sagen kann, ist, dass die Zentralbank eines kleinen Landes mit einem sehr starken Finanzplatz und mit einer sehr offenen, exportorientierten Wirtschaft höhere Reserven pro Kopf der Bevölkerung braucht als ein Riesenland mit wenig Aussenhandelsabhängigkeit wie z. B. die gesamte [PAGE 1152] Eurozone oder wie z. B. die Vereinigten Staaten, die nur zu etwa 8 Prozent vom Export abhängen. So gesehen brauchen wir mehr. Wir haben auch damals gewisse Vergleiche mit vergleichbaren Ländern - Dänemark, Holland usw. - vorgenommen und sind zum Schluss gekommen, dass die Grössenordnung der Reserven der SNB richtig ist. Die Behauptung - z. B. eines Professors aus der Westschweiz -, sie könne sogar ganz ohne Reserven sein, bestreite ich in aller Form, weil ich glaube, dass damit heutzutage das Vertrauen in unseren Finanzplatz und in unsere Stabilität auf absolut sträfliche Weise untergraben würde.

Es ist in der Tat so, dass die SNB während vieler Jahre immer wieder mit ihrem ganzen Ertrag Reserven gebildet hat. Deshalb haben wir ja mit ihr die Vereinbarung getroffen, dass das in Zukunft nicht mehr so sein soll. Wir haben einen vernünftigen Grundsatzentscheid getroffen, nämlich den, dass die Reserven nur noch im Gleichschritt mit dem Wachstum des Bruttoinlandproduktes sollen zunehmen können. Dann wachsen die Reserven ungefähr mit unserer Wirtschaftskraft, und das ist für eine Exportnation wahrscheinlich vernünftig.

Was an Gewinnen darüber hinausgeht, wird alles ausgeschüttet. Weil wir diese Ausschüttungen nicht von Jahr zu Jahr sehr stark variabel gestalten wollen, weil sonst weder der Bund noch die Kantone damit rechnen können, machen wir jeweilen während einer Fünfjahresperiode eine Abmachung, berechnen nach fünf Jahren, ob es zu viel oder zu wenig war, und passen die Ausschüttung für die nächsten fünf Jahre an. Es gibt eine gewisse Chance, dass nach Ablauf der laufenden Fünfjahresperiode, in der Bund und Kantone jährlich 1,5 Milliarden Franken bekommen, die Höhe der Ausschüttung eher etwas steigt. Dies, weil etwas mehr Reserven gebildet worden sind und diese ausgeschüttet werden können. Dabei kann aber irgendwo im Dollarbereich oder bei den anderen SNB-Anlagen etwas passieren, aufgrund dessen sich das wieder kehrt. Sie wissen, das kann sehr rasch in grosse Beträge gehen. Aber die Abmachung ist vernünftig. Wir können heute sicherstellen, dass Gewinne, die über das hinausgehen, was die Schweizerische Nationalbank zu diesem leichten Wachstum ihrer Reserven überhaupt noch braucht, nicht gehortet, sondern ausgeschüttet werden.

Die anderen Abschreibungen fallen überhaupt nicht ins Gewicht; sie sind eigentlich marginal. Die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen, die ausgewiesen sind, liegen im Jahre 1999 bei 20 Millionen Franken. Das sind Zahlen, die im Vergleich zu den Milliarden, die ausgeschüttet werden, eigentlich nicht ins Gewicht fallen. Stille Reserven in beträchtlichem Umfang befanden sich nur auf den Goldreserven. Inzwischen werden die Goldreserven zu Marktpreisen bilanziert. Davon können wir jetzt etwa die Hälfte ausgliedern. Auch dieses Problem sollte also gelöst sein.

Weil Sie nun aber alle diese Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Nationalbankgesetz ohnehin diskutieren werden, werden diese Probleme in der Kommission und nachher im Plenum sicher auf den Tisch kommen, egal, ob Sie diese Motion als Postulat überweisen oder nicht. Deshalb habe ich im Prinzip nichts dagegen, wenn Sie die Motion als Postulat überweisen. Aber die Überweisung als Motion wäre falsch.

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