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Cathomas Sep · Nationalrat · 2006-12-11

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion stimmt dem Minderheitsantrag I (Lustenberger) zu. Damit will sie den erneuerbaren Energien mittel- und langfristig eine entsprechende Entwicklung ermöglichen. In Artikel 9 werden die Massnahmen bei einer mittel- oder langfristigen Gefährdung einer sicheren und erschwinglichen Versorgung mit Elektrizität im Inland aufgeführt und die entsprechenden Kompetenzen zugeteilt. Es geht hier nicht um den Notfall respektive um die Notfallsicherheit. Soweit es den Notfall betrifft, welcher kurzfristige Massnahmen erfordert, greifen andere Mechanismen; da gibt es heute bereits zuständige Kommissionen, die kurzfristig eingreifen können. Das Landesversorgungsgesetz regelt nämlich explizit die Massnahmen im Notfall. [PAGE 1760] Vielmehr geht es bei Artikel 9 um die sogenannte Stromversorgungslücke, die je nach Entwicklung der Verbrauchsmenge im Verlaufe der nächsten fünf bis fünfzehn Jahre eintreten kann. Zeichnet sich diese Situation ab, muss der Bundesrat gemäss Artikel 9 rechtzeitig Massnahmen ergreifen, um dieser Versorgungslücke Herr zu werden.

Im Hinblick auf die CO2-Problematik wird es wenig zielführend sein, wenn den fossilen Energieträgern beim Ausbau der Erzeugungskapazitäten bezüglich der elektrischen Energie der Vorzug gegeben wird. In den Artikeln 7ff. des Energiegesetzes wird der Förderung der erneuerbaren Energien grosser Wert beigemessen. Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 7a EnG sieht einen beachtlichen finanziellen Förderungsbeitrag vor. Die Hälfte der jährlichen Quote von rund 320 Millionen Franken ist für die Förderung der Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung bis 10 Megawatt vorgesehen, der Rest ist für die übrigen erneuerbaren Energien reserviert. Es ist darum naheliegend und entspricht auch dem in Artikel 7 EnG gesetzten Ziel, dass beim Ausbau der Erzeugungskapazitäten der Bereich der erneuerbaren Energien Vorrang haben muss.

Das Festhalten an Artikel 9 Absatz 2bis gemäss Beschluss des Nationalrates und die Ergänzung gemäss Antrag der Minderheit I sind notwendig, um den erneuerbaren Energien die in Artikel 7 des Energiegesetzes enthaltenen Förderungsmassnahmen zukommen zu lassen. Mittel- und längerfristig ist bei den erneuerbaren Energien ein grosses Potenzial vorhanden, was gerade im Hinblick auf die Problematik des steigenden Verbrauchs und der zunehmenden Umweltimmissionen zunutze gemacht werden kann.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit I (Lustenberger) zuzustimmen.